Nach der Einigung im öffentlichen Dienst wird das Tarifergebnis auch auf die Bundesbeamten, Pensionäre und Versorgungsempfänger übertragen. Doch zuvor muss noch der Bundestag – wie in solchen Fällen üblich – darüber entscheiden.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Nach monatelangem Ringen im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst haben sich die Verhandlungspartner der Gewerkschaften (Verdi/dbb/EVG) und Arbeitgeber von Bund und Kommunen am 23. April 2023 auf den höchsten Tarifabschluss seit Jahrzehnten geeinigt.

 

Für die mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen bedeutet das angesichts der hohen Inflation eine deutliche finanzielle Entlastung.

Wann wird der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen?

Das Tarifergebnis wird üblicherweise auch auf die Versorgungsempfänger und Pensionäre übertragen. Der Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes befinde sich derzeit noch in der Erarbeitung, heißt es beim zuständigen Referat D5 des Bundesinnenministeriums (BMI).

„Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen“, teilte ein BMI-Sprecher mit.

Da die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten – also die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes – erst noch in einem Gesetz durch den Bundestag beschlossen werden muss, ist mit einer Auszahlung nicht vor September oder Oktober 2023 zu rechnen.

Was ist die Inflationsprämie?

Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor. Diese wird auch Inflationsprämie, Inflationsausgleich oder Inflationszulage genannt.

Wie hoch ist Inflationsprämie im öffentlichen Dienst?

Ein wichtiger Punkt des Abschlusses im öffentlichen Dienst beinhaltet diese steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 Euro in mehreren Stufen.

Die Voraussetzungen werden geregelt in einem „Tarifvertrag zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise/Inflationsausgleich“.

Hier ein Überblick über die Beschlüsse:

  • Die erste Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro erfolgt im Juni 2023.
  • In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet.
  • Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Ab März 2024 soll es als Lohnplus einen Sockelbetrag von 200 Euro brutto sowie anschließend 5,5 Prozent mehr Lohn geben.
  • Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro brutto erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung im öffentlichen Dienst soll 24 Monate betragen.

Wer ist von der Tarifsteigerung betroffen?

Die Steigerung der Einkommen gilt für Angehörige zahlreicher verschiedener Berufe im öffentlichen Dienst – unter anderem für Frauen und Männer, die als Erzieher, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpfleger, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster oder Ärzte arbeiten.

Es geht um das Einkommen von mehr als 2,4 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber und 134 000 des Bundes. Für die Arbeitnehmer der Länder – wie zum Beispiel Polizisten oder Lehrer – gilt jedoch ein eigenständiger Tarifvertrag (TV-L – Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder).

Wer erhält die Inflationsprämie im Öffentlichen Dienst?

Im Öffentlichen Dienst wird die Inflationsprämie grundsätzlich durch Tarifverträge (für Angestellte) und durch Gesetze (für Beamte) geregelt. Zu diesen Beschäftigten gehören:

  • Angestellte von Bund/Kommunen (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände/VKA)
  • Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und am Stichtag 1. Mai 2023 beschäftigt sind
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikanten, die abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro erhalten
  • Teilzeitkräfte, die Sonderzahlungen anteilig nach ihrer Wochenarbeitszeit erhalten

Info: DGB-Report zur Beamten-Besoldung

Beamtenbesoldung
Bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten gibt es in Deutschland große Unterschiede. So bekommen Beamtinnen und Beamte beispielsweise in der Endstufe der Besoldungsgruppe A9 in Bayern 48 198 Euro, beim Schlusslicht Saarland hingegen nur 44 988 Euro. Das geht aus dem Besoldungsreport 2023 des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor. „Gleiche Tätigkeit bedeutet noch lange nicht gleiche Besoldung“, heißt es in dem Report.

Unterschiede
Beim Bund kommen Beamte mit A9 in der Endstufe auf 46 538 Euro. Die durchschnittliche Besoldung liegt in dieser Gruppe mit 46 345 Euro nur leicht darunter. Die Besoldungsgruppe umfasst zum Beispiel Sachbearbeiter oder Lebensmittelkontrolleure. Auch in anderen Besoldungsgruppen sind die Unterschiede erheblich.

Nachholbedarf
Der DGB sieht gerade beim Bund nun großen Nachholbedarf. Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Gewerkschaftsdachverband teils deutliche Unterschiede zwischen den Ländern festgestellt. „Die Besoldungslücke wird minimal kleiner, Bayern bleibt Spitzenreiter, Thüringen holt auf, das Saarland landet mit wenigen Ausnahmen erneut auf den hinteren Plätzen“, stellt der DGB-Report fest.