Das Bundesverwaltungsgericht musste gerade über die angemessene Mindestruhezeit von Urnen urteilen. Was passiert eigentlich mit den Urnen, wenn das Grab aufgelöst wird? Experten geben Antworten.

Filder - Am Bundesverwaltungsgericht wurde gerade die Frage verhandelt, wie lange die Mindestruhezeit für Urnen ist. Geklagt hatte eine Frau gegen die neue Friedhofssatzung der Gemeinde Olching bei München. Diese hatte die Mindestzeit auf zwei Jahre herabgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nichts gegen die Olchinger Neuerung einzuwenden. Das erinnerte die Redaktion unserer Zeitung an eine Frage, die eine Leserin vor Kurzem gestellt hat: Ob wir wüssten, was mit Urnen nach der Ruhezeit geschehe. Wussten wir nicht, aber wir haben Experten, die für die Filderebene zuständig sind, gefragt.

 

Bleiben Urnen nach der Ruhezeit auf dem Friedhof?

„In Baden-Württemberg gilt Bestattungszwang“, erklärt Beate Stotz vom Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Leinfelden-Echterdingen. „Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Urnen mit Aschen Verstorbener nach Ablauf der Ruhezeit in geeigneter Weise innerhalb des Friedhofs bestattet sind. Urnen aus Urnenwänden, die nicht verrottet sind, werden an einer geeigneten anderen Stelle beigesetzt.“

„Wir haben durchschnittlich 220 Urnenbeisetzungen pro Jahr in der Stadt“, erklärt Amtsleiter Gerd Maier. „Unsere Urnenwände gibt es allerdings erst seit 2016, sodass wir noch nicht weiter konkretisiert haben, was den Verbleib im Falle der Neubelegung angeht.“ Fest steht, dass die Gefäße, die die eigentliche Aschekapsel umschließen, einen anonymen aber würdevollen Platz auf dem Friedhof finden werden. Einfacher liegt der Fall bei Urnen, die im Grab erdbestattet wurden. Sofern sie zum Ende der Ruhezeit von 20 Jahren nicht vergangen sind, werden sie im Rahmen einer Wiederbelegung unter der Sohle des neu ausgehobenen Grabes tiefergelegt, wie Annette Hasselwander vom Friedhofsamt Stuttgart darlegt.

Dürfen Angehörige die Urne bei sich zu Hause verwahren?

Hasselwander weiß von einzelnen Fällen, in denen Angehörige danach verlangten, die Urne zu Hause verwahren zu dürfen. Das seien allerdings absolute Ausnahmen, versichert sie. Auch sei in dieser Hinsicht rechtlich nichts zu machen: Laut Bestattungsgesetz Baden-Württemberg ist eine Herausgabe der Urne zur Beisetzung zu Hause verboten.

In den Niederlanden oder der Schweiz sieht das anders aus. Auch in Deutschland gibt es Anzeichen dafür, dass der Friedhofszwang zumindest umstritten ist. Zwei Drittel der Deutschen halten ihn laut einer Emnid-Umfrage für veraltet. Die Zahl entsprechender Anfragen scheint dennoch überschaubar. Lena Gillmeister, Referentin des Oberbürgermeisters in Filderstadt, weiß von keiner einzigen.

Wie ist das Material von Urnen beschaffen?

In der Regel sind die Aschengefäße vom Material her auf einen Zerfallsprozess ausgelegt. „In Stuttgart dürfen nur Urnen beigesetzt werden, die sich im Boden innerhalb von 15 Jahren zersetzen“, erklärt Andrea Haller vom gleichnamigen Bestattungshaus, das auch in Leinfelden-Echterdingen vertreten ist. „Wenn Zweifel bestehen, müssen wir ein Zertifikat vorlegen, das die Beschaffenheit beschreibt und die Zersetzbarkeit bestätigt. Das bekommen wir meist vom Hersteller, der die Urnen testen lassen muss.“

Auch bestimmte Metallkombinationen zerfielen im vorgesehenen Zeitraum, erklärt die Fachfrau. Keramik dürfe lasiert, aber nicht lackiert sein. In Einzelfällen müsse man verhandeln, etwa wenn Urnen aus dem Ausland kämen. „Wir hatten einmal zwei wunderschöne Urnen aus Bronze, die aus Thailand stammten“ erinnert sie sich. „Wenn sich solche Gefäße nicht öffnen lassen, was möglich ist, genehmigt die Stadt die Beisetzung in der Regel.“