Der Bundestag hat am Donnerstag beschlossen, dass die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten sinken. Die Änderung gilt ab dem kommenden Jahr.

Berlin - Ab dem nächsten Jahr sollen die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten sinken. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), mit dem ein Freibetrag eingeführt wird. Spahn sagte, für etwa ein Drittel der Betriebsrentner würden sich die Beiträge halbieren. Auf kleine Betriebsrenten entfalle weiterhin kein Beitrag, und auch Bezieher höherer Renten würden entlastet.

 

Union und SPD hatten sich im Rahmen des Grundrenten-Kompromisses auf die Entlastungen verständigt. Sie würden nun zügig umgesetzt, erklärte Spahn. Es gehe um das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge.

Hohe Renten werden weniger entlastet

Von Januar an soll künftig ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten, bis zu dem gar keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Für den darüber hinausgehenden Rentenanteil wird der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Im Bundesdurchschnitt sind das gegenwärtig 15,5 Prozent des Einkommens.

Bisher gilt nur eine Freigrenze von 155,75 Euro, bis zu der keine Beiträge anfallen. Darüber wird auf die gesamte Betriebsrente aber der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Betriebsrentner mit mehr als 155,75 Euro und bis zu 320 Euro im Monat profitieren daher am stärksten. Wer eine höhere Rente hat, wird weniger stark entlastet. Den Krankenkassen entgehen dem Gesetz zufolge etwa 1,2 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr.

Die gesetzlichen Änderungen sollen die sogenannte Doppelverbeitragung abmildern. Sie sorgt seit Jahren für Ärger, weil die Betriebsrenten schlechter gestellt sind als die gesetzlichen Renten. Auf die Altersrente fällt normalerweise nur der halbe Krankenkassenbeitrag an. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung.