In Medienberichten werden Vorwürfe gegen das Bundesfinanzministerium laut: Trotz mehrfacher Warnungen vor Betrug soll das Ministerium einen Datenabgleich zur Überprüfung der Corona-Hilfe-Anträge abgelehnt haben.

Berlin - In der Debatte um den Betrug mit Corona-Hilfen werden auch Vorwürfe an die Spitze des Finanzministeriums laut. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll das Bundeswirtschaftsministerium bereits im vergangenen Herbst bei der Erstellung der Programme zur November- und Dezemberhilfe und jüngst der Überbrückungshilfe III einen automatischen Abgleich mit Daten der Finanzämter als zusätzliche Sicherheitslinie verlangt haben. Das betrifft etwa den Abgleich von Kontonummer, Umsatzsteuer- und Steuer-ID. Das Finanzministerium habe aber mitgeteilt, dass dies „entbehrlich“ und zudem nicht zügig umsetzbar sei, hieß es am Freitag in Berlin. Aus dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium waren zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten.

 

Zuvor hatte das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ berichtet, dass das Finanzministerium Datenabgleiche trotz wiederholter Warnungen abgelehnt habe, da es den Angaben von Steuerberatern und Anwälten vertraut habe. Das Finanzministerium sei im November und Dezember bis zur Staatssekretärsebene wiederholt vor Betrug gewarnt worden, wenn es bei Anträgen auf Corona-Hilfen wie November- oder Dezemberhilfen keinen automatischen Datenabgleich mit Finanzämtern geben sollte.

In einem Schreiben vom 21. Dezember 2020 aus der politischen Leitung des Bundesfinanzministeriums heißt es laut „Business Insider“, dass die Einbindung von Steuerberatern und Rechtsanwälten - nur sie dürfen Anträge stellen - zu einer „möglichst missbrauchsfreien, aber gleichzeitig unbürokratischen Vergabe der öffentlichen Mittel“ beitrage. Die Übermittlung etwa der Bankverbindung, die eine eindeutige Identifikation der Antragssteller erlauben würde, sei „entbehrlich“, da die Finanzverwaltung auf die von den Berufsträgern gemachten Angaben vertrauen könne. Durch die Prüfung der Angaben eines Unternehmens durch einen Steuerberater oder Anwalt bestehe ein „wirksamer Missbrauchsschutz“.