Einem 58-jährigen Mann aus Schwieberdingen soll bei der Bestellung von Patronen nur vorgegeben haben, im Auftrag des Landes zu handeln? Der ehemalige Mitarbeiter des Logistikzentrums Baden-Württemberg musste sich vor Gericht verantworten.

Ditzingen - Wie es wirklich gewesen ist, blieb am Ende des Prozesses offen. Hatte der Angeklagte die Waffenmunition für sich bestellt oder tatsächlich, wie er angab, für den Dienstgebrauch? Gegen Zahlung eines Geldbetrags ist das Verfahren gegen einen 58-jährigen Schwieberdinger am Montag eingestellt worden. Er musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann in zwei Fällen vorgeworfen, im Jahr 2016 mehrere Hundert Schuss Munition im Wert von 360 Euro vorgeblich im Namens seines Arbeitgebers – dem Land Baden-Württemberg – bestellt zu haben. Tatsächlich habe er sie privat auf einem privaten Schießstand verwendet. Bei einer Hausdurchsuchung waren von den in einem Fall gelieferten 300 Patronen 180 gefunden worden. Der Angeklagte stritt die private Nutzung ab.

Für den Dienstgebrauch bestellt?

Der Mann war im Logistikzentrum des Landes in Ditzingen beschäftigt. Dabei handelt es sich um die zentrale Beschaffungsstelle für alle Dienststellen im Land. Ob Berufskleidung mit Paketversand für Polizei oder Justiz ob Ausrüstung und Polizeitechnik oder aber Kugelschreiber und Filzstifte – dort wird bestellt und von dort wird auch ausgeliefert.

Der gelernte Kfz-Mechaniker war für Polizeitechnik und -ausrüstung zuständig, Konkret war er für die Landespolizei mit der Beschaffung von Waffen und Munition verantwortlich. Die Anklage warf ihm vor, Patronen „als Muster im Auftrag des Arbeitgebers für den dienstlichen Gebrauch der Polizei“ bestellt zu haben.

Der Angeklagte räumte über seinen Verteidiger ein, die Patronen beim Hersteller erworben und „ohne Auftrag zu sich genommen zu haben, um Schießversuche auf einem privaten Schießstand zu machen“. Das Verhalten seines Mandanten, so der Verteidiger weiter, sei in diesem Punkt „nicht ganz entsprechend den Dienstvorschriften“ gewesen.

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In beiden Fällen handelt es sich um verhältnismäßig kleine Mengen Munition, die von den Herstellern daher als Muster ausgegeben wurden. Die Lieferscheine, so lautete der Vorwurf, habe der Angeklagte zur Vertuschung der Lieferung an sich genommen.

Die Bestellung der Musterpatronen aber sei durch seinen Arbeitsvertrag abgedeckt, erklärte der Angeklagte sein Verhalten. Er wehrte er sich gegen den Vorwurf des privaten Gebrauchs. Munition werde wegen der Temperaturunterschiede sowohl im Sommer als auch im Winter getestet. Der Test in der kalten Jahreszeit sei zu diesem Zeitpunkt noch ausgestanden. Deshalb sei die Hälfte der rund 300 Patronen sichergestellt worden, erklärte der Angeklagte dem Gericht.

Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt

Das Verfahren wurde letztlich gegen die Zahlung von 8000 Euro eingestellt. „Man kann viele Argumente für Sie finden, aber auch gegen Sie“, sagte die Richterin an den Angeklagten gewandt. Das Gericht begründete die Einstellung auch damit, dass die Taten weit zurückliegen und der Man seinen Job verloren habe. Zweifel blieben dennoch: „Aus der Akte bekommt man nicht den besten Eindruck von Ihnen“, sagte die Richterin. Bei der Hausdurchsuchung waren unter anderem offenbar Fantasieausweise gefunden worden.

Das Logistikzentrum des Landes befindet sich im Ditzinger Gewerbegebiet. Über dessen Zukunft auf dem 1,3 Hektar großen Gelände wird seit einigen Jahren diskutiert. Die Ditzinger wollen die Einrichtung im Ort halten, sie aber verlagern, um die Siemensstraße ausbauen zu können. Derzeit werde laut der Stadt ein Vereinbarungsentwurf von beiden Seiten geprüft.