Weil er die ihm auferlegten Arbeitsstunden nicht leistete, hat das Landgericht Stuttgart die Bewährung des mehrfachen Bürgermeisterkandidaten widerrufen.

Der kreisbekannte Weissacher Helmut Epple, der bei den Bürgermeisterwahlen unter anderem in Weil der Stadt, Renningen und zuletzt in Weissach kandidiert hatte, muss ins Gefängnis. Das bestätigt das Amtsgericht in Leonberg. 2020 war Helmut Epple vor dem Stuttgarter Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden, zudem legte ihm das Gericht auf, 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten zu müssen. Zwar hatte Epple versucht, vor dem Oberlandesgericht in Revision zu gehen, war damit jedoch nicht erfolgreich.

 

Nicht zur gemeinnütziger Arbeit angetreten.

Weil Epple die ihm auferlegten Arbeitsstunden laut Amtsgericht Leonberg aber nicht leistete, wurde die Bewährung nun widerrufen. Das Landgericht Stuttgart lehnte eine Beschwerde Epples gegen den Bewährungswiderruf ab. Demnach habe sich Epple beim zuständigen Sozialdienstleister, bei dem er die Arbeitsstunden hätte leisten sollen, nie gemeldet. Ein von Epple eingereichtes Dokument, das ihm Rückenbeschwerden attestiert, war für das Landgericht wohl keine ausreichende Entschuldigung. Das Amtsgericht Leonberg spricht von einer „standhaften Verweigerung“ gegen die Auflage.

Für den mehrfachen Bürgermeisterkandidat, gegen den aktuell ein weiterer Prozess läuft, bedeutet das nun: ein Jahr und sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzte Strafe aus dem eigentlichen Urteil. Wann genau er diese Haftstrafe antreten wird, kann das Amtsgericht Leonberg nicht bestätigen – zuständig für die Vollstreckung ist die Staatsanwaltschaft. Ein Rechtsmittel, mit dem sich Epple weiter gegen den Beschluss des Landgerichts wehren könnte, sehe das Gesetzt laut Amtsgericht nicht vor.

Verurteilung nach Pfefferspray-Attacken

Grund für seine Verurteilung, 2019 vor dem Amtsgericht Leonberg und 2020 im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart waren mehrere Fälle gefährlicher Körperverletzung, falscher Verdächtigung und Beleidigung aus den Jahren 2015 und 2016.