Die Bezirksbeiräte haben in ihrer Sitzung einstimmigden Aufstellungsbeschluss gefasst. Künftig können nun nur noch in sechs Gebieten der Stadt Spielhallen eröffnet werden.

Stuttgart-Möhringen - Die Vergnügungsstättenkonzeption als städtebauliches Entwicklungskonzept ist beschlossene Sache. Bereits im März vergangenes Jahr hat der Umwelt- und Technikausschuss (UTA) des Gemeinderats die Weichen dafür gestellt, dass künftig nur noch in sechs Gebieten der Stadt Spielhallen eröffnet werden können. Genau genommen in den Arealen, die nach dem städtischen Einzelhandelskonzept zu den Kategorien A, B und C gehören. „Sie weisen nämlich ein stabiles Bodenpreisgefüge und eine hohe funktionale Dichte auf“, erläuterte Michael Hausiel vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung am Mittwochabend in der Sitzung des Möhringer Bezirksbeirats.

 

Dort haben sich die Lokalpolitiker mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beschäftigt. Dieser ist erforderlich, um die Konzeption in verbindliches Recht umzusetzen. Im Gegensatz zum Nachbar-Stadtbezirk Vaihingen, der als C-Zentrum ausgewiesen ist, haben die Möhringer mit ihrem D-Zentrum Möhringen und den vier E-Zentren Europaplatz, Laustraße, Kurt-Schuhmacher-Eichäcker und Widmaierstraße Glück. Sämtliche Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sollen künftig ausgeschlossen sein. Ebenfalls untersagt werden soll die Ansiedlung von Bordellen und Wettbüros, die nicht als Vergnügungsstätten, sondern als Gewerbebetriebe eingestuft werden. Grund für die Konzeption: „In den vergangenen Jahren haben die Anträge für Spielhallen immer mehr zugenommen“, berichtete Michael Hausiel vom Stadtplanungsamt den Lokalpolitikern.

Eine Besonderheit gibt es

Ganz verbieten lassen sich die Daddelhallen nicht. Um die Ansiedlung aber zumindest steuern und deutlich eindämmen zu können, hatte die Stadt das Planungsbüro Donato Acocella damit beauftragt, unter der Beteiligung von Politik und Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten. Dieses regelt auch, dass „vorhandene, baurechtlich genehmigte Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Sinne dieses Bebauungsplans“ einen sogenannten erweiterten Bestandsschutz „dergestalt erhalten, dass Erneuerungen und Änderungen dieser Betriebe zulässig sind“, wie es in der Vorlage heißt. „Erweiterungen und Nutzungsänderungen in andere nicht zulässige Nutzungen aber nicht“, sagte Hausiel.

Eine Besonderheit gibt es dennoch: Sie gilt für das SI-Centrum an der Plieninger Straße und für die dort beheimatete Spielbank, eine von zweien in Baden-Württemberg. Die Spielbank sei seinerzeit baurechtlich genehmigt worden, berichtete Hausiel. Das Kasino bilde einen wichtigen Baustein für die Attraktivität des Zentrums und erzeuge im Gegenzug zu herkömmlichen Spielhallen keinen Trading-Down-Effekt auf ihr Umfeld. Daher ist geplant, für dieses Gebiet einen sogenannten erweiterten Bestandsschutz festzulegen, damit neben Neuerungen und Änderungen auch die Möglichkeit einer beschränkten Erweiterung gegeben ist.

Die Bezirksbeiräte begrüßten einmal mehr die Vergnügungsstättenkonzeption und den Bebauungsplan. „Wir hoffen nun, dass das Ganze so schnell wie möglich umgesetzt werden kann“, sagte beispielsweise SPD-Bezirksbeirat Rudolf Schaaf. Die Lokalpolitiker votierten schließlich einstimmig für die Vorlage der Verwaltung. Am Dienstag kommende Woche fällt die Entscheidung im UTA – eine reine Formsache.