Im Vaihinger Bezirksrathaus verriegelt der Sicherheitsdienst hin und wieder die Haupteingangstür. Mitten in der Öffnungszeit. Was, wenn nun ein Notfall eintritt, bei dem Mitarbeiter und Besucher das Gebäude schnell verlassen müssen?

Lokales: Armin Friedl (dl)

Stuttgart - Da hat man es nun geschafft, mit seinem Anliegen in den Wartebereich des Vaihinger Bürgerbüros zu kommen, und dann beobachtet man, wie jemand vom Sicherheitspersonal mitten in der Öffnungszeit die Haupttür abschließt, um offensichtlich einer anderen Sache nachzugehen. Was mag geschehen, wenn nun in diesem Gebäude ein Notfall eintritt, wohin flüchten in so einer Situation, wenn die Haupttür verriegelt ist? Eine Leserin hat sich eben diese Gedanken gemacht während ihrer Wartezeit beim Vaihinger Bürgerbüro.

 

Das sagt die Stadt Stuttgart

Die Stadt Stuttgart gibt Entwarnung: „Der Fluchtweg im Vaihinger Bezirksrathaus geschieht nicht durch den Haupteingang. Hier gibt es andere ausgeschilderte Fluchtwege. Die Notausgang-Beschilderungen im Flur (der gleichzeitig Wartebereich des Bürgerbüros und der sozialen Hilfen ist) weisen auf das Treppenhaus um die Ecke. Dort ist eine Tür, die zu jeder Uhrzeit Menschen aus dem Bezirksrathaus hinaus lässt.“ Und wer dennoch reflexartig im Fall der Panik in Richtung Haupttür geht, der trifft an deren Innenseite auf ein Hinweisschild, das auf die Fluchtweg-Situation im Bezirksrathaus aufmerksam macht.

Deshalb könne es bei der Regelung bleiben, dass die Haupttür gelegentlich abgeschlossen wird. „Das geschieht nur kurzzeitig, wenn die Einlasskontrolle am Behinderteneingang auf der Rückseite des Gebäudes jemanden einlässt oder auf die Toilette geht“, so die Sprecherin der Stadt Stuttgart, „der Fluchtweg über den Behinderteneingang am Hintereingang steht wie beschrieben stets offen“.

Besucherzahlen werden weiterhin reguliert

Und der Regulierungsbedarf vor den städtischen Bürgerbüros bleibt bis auf Weiteres. Die Stadt sagt dazu: „Das Sicherheitspersonal ist angehalten, für die Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung der Coronaverordnung mit den gängigen Abstandsregelungen zu gewährleisten. Um überfüllte Wartebereiche zu verhindern, kann es sein, dass Bürgerinnen und Bürger vor dem Bürgerbüro warten müssen. Jene mit Termin (im Standesamt oder Jobcenter) sind davon nicht betroffen. Sie können direkt zu den jeweiligen Stellen gehen, ohne im Wartebereich des Flurs Platz nehmen zu müssen.“