Abschiebehaft ist in bestimmten Fällen unzulässig. Nachdem der Bundesgerichtshof dies entschieden hat, sollen nun alle betroffenen Ausländer freikommen. Für die Aufhebung der Haftanordnung sind die Haftgerichte zuständig.

Abschiebehaft ist in bestimmten Fällen unzulässig. Nachdem der Bundesgerichtshof dies entschieden hat, sollen nun alle betroffenen Ausländer freikommen. Für die Aufhebung der Haftanordnung sind die Haftgerichte zuständig.

 

Berlin - Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit von Abschiebehaft in bestimmten Fällen sollen alle betroffenen Ausländer freikommen. Das Bundesinnenministerium teilte am Freitag in Berlin mit, es habe seine nachgeordneten Behörden und die Länder über den BGH-Beschluss informiert und auf ein Ende der Haft in den betroffenen Fällen hingewirkt. Für die Aufhebung der Haftanordnung sind die Haftgerichte zuständig.

Ein Innenressortsprecher sagte der dpa, aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gebe es 30 Haftfälle, die von der BGH-Entscheidung betroffen seien. Fast alle dieser Inhaftierten seien bereits freigekommen. Informationen über die Zahl der Betroffenen im Zuständigkeitsbereich der Länderpolizeien liegen dem Ministerium nach eigenen Angaben nicht vor.

Wer als Ausländer in Deutschland kein Aufenthaltsrecht besitzt und das Land verlassen muss, kann vom Staat in Abschiebehaft genommen werden. Der BGH hatte am Mittwoch jedoch entschieden, dass ein Asylbewerber vor seiner Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht mehr eingesperrt werden darf, wenn nur allgemein „der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will“. Dieser Passus zur Abschiebehaft im Aufenthaltsgesetz war den Richtern zu unkonkret. Wer mit dieser Begründung in Haft landete, kommt nun frei.