Ärzte dürfen Schizophrenie-Patienten keine Therapien aufzwingen, die keinem breiten medizinischen Konsens entsprechen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Montag.

Karlsruhe - Einem Patienten darf gegen seinen Willen nur eine ärztliche Behandlung aufgezwungen werden, die einem breiten medizinisch-wissenschaftlichen Konsens entspricht. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss klar.

 

In dem konkreten Fall sollte ein junger Mann mit Schizophrenie zwangsweise einer Elektrokrampftherapie unterzogen werden. Das ist laut BGH nicht zulässig (Az. XII ZB 381/19).

Auslösen von Krampfanfällen unter Narkose

Bei dieser Therapie lösen die Ärzte unter Narkose durch kurze elektrische Reizung des Gehirns einen Krampfanfall aus, der zu neurochemischen Veränderungen führt. Bei bestimmten schweren Depressionen gilt das als bestmögliche Behandlung. Für Patienten mit Schizophrenie gibt es keine solche eindeutige Empfehlung.

Der 26-Jährige war schon häufiger in der Psychiatrie gegen seinen Willen mit verschiedenen Medikamenten behandelt worden - ohne größeren Erfolg. Auf Grundlage eines neuen Sachverständigengutachtens gestatteten Heidelberger Gerichte dem Betreuer des Mannes, in die - notfalls auch zwangsweise - Elektrokrampftherapie einzuwilligen.

Elektrokrampftherapie findet keinen breiten Konsens

Dagegen legten der Patient und seine Mutter in Karlsruhe erfolgreich Beschwerde ein. Laut Gesetz darf der Betreuer einer Zwangsbehandlung nur zustimmen, wenn diese „zum Wohl des Betreuten notwendig ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden“.

Nach Auffassung der BGH-Richter kann eine Behandlung nur dann notwendig sein, wenn Experten sie einhellig zur Therapie empfehlen. Ein solcher breiter Konsens könne sich zum Beispiel in wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer oder in medizinischen Leitlinien ausdrücken, hieß es. Für die Elektrokrampftherapie bei Schizophrenie-Patienten vermittelten die Stellungnahmen und Leitlinien aber keinen solchen Konsens.