Nicht alle Westen sind rein: Der Bundesgerichtshof hat gegen das pauschale Verbot von Emblemen für Rocker-Vereine entschieden. Für die Rocker ist das ein Sieg – zumindest vorerst.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Frech war das schon. Da marschierten also im August des vergangenen Jahres zwei Rocker der Bandidos-Gruppen Bochum und Unna in ihren Westen zur Bochumer Polizei, die eigenen Anwälte gleich im Schlepptau. Die Polizei tat genau das, was sich die beiden Rocker wünschten: sie schrieb eine Anzeige, weil die beiden in ihren vermeintlich verbotenen Kutten erschienen waren. Gestern erfuhren die Männer nun, dass Frechheit durchaus siegen kann. Der Bundesgerichtshof gab ihnen recht, erlaubte ihnen das Tragen der Kutten – und die beiden erklärten, sie umgehend wieder anziehen zu wollen.

 

Das Urteil des dritten Strafsenates ist für Rocker in ganz Deutschland von Bedeutung, egal ob sie den Bandidos, den Hells Angels oder anderen Organisationen angehören. Organisiert sind die Rocker in Ortsvereinen, sogenannten Chaptern. Ist solch ein Ortsverein verboten, dürfen dessen Symbole, Kutten und Aufnäher nicht mehr gezeigt und getragen werden. So ist das bei den Bandidos in Aachen und Neumünster. Die Symbole der Bandidos in diesen beiden Städten sehen aber nicht anders aus, als die der Bandidos in jeder anderen Stadt.

Nicht alle Embleme sind verboten

Auf jeder Kutte ist eine mexikanische Figur zu sehen, der sogenannte Fat Mexican. Das ist eine nicht gerade vertrauenswürdige Gestalt, mit einem Sombrero und einem Poncho bekleidet, mit einer Machete und einem Revolver bewaffnet. „Bandidos“ steht einheitlich über dem mexikanischen Gesellen, darunter befinden sich meist die Ortsmarken – und die sind in der Tat unterschiedlich. Darauf komme es nicht an, erklärten die Sicherheitsbehörden bisher. Eine Fehleinschätzung.

Die Ortsbezeichnungen „Bochum“ und „Unna“ auf den Westen der Angeklagten hätten deutlich gemacht, dass sich die beiden klar von verbotenen Rockerclubs abgrenzten. Die Bandidos-Clubs in Bochum und Unna sind nicht verboten. Und ihnen dürfe nicht das Tragen ihrer Kennzeichen verboten werden, nur weil ein anderes Chapter wegen Straftaten verboten wurde, so schon das Bochumer Landgericht. Der Bundesgerichtshof schloss sich dem im Ergebnis am Donnerstag an.

Urteil mit Spannung erwartet

Sicherheitsbehörden wie Rocker hatten bundesweit mit Spannung auf dieses Urteil gewartet gehabt. Für die Rocker ist es ein Sieg – zumindest vorerst. Zum einen weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass das Tragen der Kutten zwar nicht strafbar ist, allerdings unter Umständen durch das Polizeirecht verboten werden könnte. Zum anderen steht es dem Gesetzgeber frei, das Vereinsgesetz, in dem die Strafbarkeit geregelt ist, im Sinne der Sicherheitsbehörden zu ändern.