Jetzt ist beschlossen, wann der Bürgerentscheid kommt: Am 17. Juli entscheiden die Bietigheim-Bissinger, ob im Steinbruch Fink eine Biogutvergärungsanlage gebaut wird – oder nicht.

Bietigheim-Bissingen - In seiner Sitzung am Dienstagabend hat der Gemeinderat in Bietigheim-Bissingen entschieden, den Bürgerentscheid über die geplante Biogutvergärungsanlage im Steinbruch Fink auf den Sonntag, 17. Juli, zu terminieren. An diesem Tag werden die Bürger aufgefordert sein, ihre Meinung kundzutun, ob sie nun gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gelände des Steinbruchs Fink nördlich der Kayhstraße in Bietigheim-Bissingen sind oder ob sie dafür sind.

 

Dass die Gemeinderatssitzung dieses Mal im großflächigeren Bietigheimer Kronenzentrum stattfand, war jedoch nicht dem erwarteten und eingetretenen gesteigerten Interesse der Bürger geschuldet – es waren rund 150 Personen anwesend – sondern schlicht Bauarbeiten im Ratsaal des Bietigheimer Rathauses.

Der Beschluss kam auf den Tag genau fristgerecht

Der Beschluss wurde genau zwei Monate nach dem Einreichen des erfolgreichen Bürgerbegehrens gefasst und damit auf den Tag genau fristgerecht. Ursprünglich sollte der Gemeinderat bereits in seiner April-Sitzung einen Termin beschließen. Die Prüfung der Unterschriften des Bürgerbegehrens habe dann aber mehr Zeit gebraucht als geplant, begründete die Stadt die mehrwöchige Verzögerung.

Die Stadträte votierten bei der Sitzung am Dienstag einstimmig für den Bürgerentscheid. „Es entspricht unserem Demokratieverständnis, dass dieses Verfahren jetzt stattfindet“, sagte der SPD-Fraktionschef Volker Müller. Jene 80 Prozent der Bürger, die das Bürgerbegehren nicht unterzeichnet hätten, müssten jetzt die Chance bekommen, sich zu informieren und eine Meinung zu bilden.

Die Bürgerinitiative beklagt mangelnde Neutralität der Stadt

Zuvor hatte Wolf-Dieter Häcker, ein Sprecher der Bürgerinitiative „Weder bio noch gut“, die Position der Gruppe in einem Vortrag dargelegt. Darin warf er der Verwaltung vor, in der Gemeinderatsvorlage den Sachverhalt nicht neutral darzustellen. „Das liest sich wie eine Werbung für die Biomüllvergärungsanlage“, sagte Häcker und legte nach: „Die Stadt verletzt erneut ihre Neutralitätspflicht.“ Er zweifelte auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage an und kritisierte die Zunahme des Verkehrs: Bis zu 1200 Fahrzeugbewegungen am Tag würde die Anlage zusätzlich bedeuten.

Häcker betonte, dass sich die Bürgerinitiative nicht prinzipiell gegen die Biogutvergärung als Beitrag zur Energiewende richte. Es müsse jedoch ein anderer Standort gefunden werden, der nicht zu Lasten der Lebensqualität anliegender Bewohner gehe. Hierbei beklagte er auch, dass der Vertrauensschutz der Bürger „komplett verloren gegangen ist“, als die Stadt die Betriebserlaubnis der Firma Fink für Beton- und Asphaltmischwerk verlängert habe.

Das Betreiberkonsortium reagierte auf den Beschluss mit einer Pressemitteilung. Man sehe der Entscheidung „zuversichtlich entgegen“, werden die Geschäftsführer der Biogutvergärung Bietigheim (BVB), Rainer Kübler, Reiner Glock und Martin Westermann darin zitiert.

Am Abstimmungstag im Juli müssen mindestens 20 Prozent der Bürger ihr Kreuz machen. Wenn dann eine Mehrheit der Wähler gegen das Projekt stimmt, wäre ein Bebauungsplan und damit die Anlage an diesem Standort für die nächsten drei Jahre tabu. Das Betreiberkonsortium rund um die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen würde dann vom Kaufvertrag des Grundstücks von der Firma Fink zurücktreten.

Beim Bürgerbegehren hatten die Gegner der Anlage insgesamt 7899 Stimmen gesammelt, was knapp 23 Prozent der wahlberechtigten Bürger entspricht. Die Kosten für den Bürgerentscheid beziffert die Verwaltung auf 50 000 Euro, weitere 15 000 Euro sind für die Information der Bevölkerung veranschlagt.

Die vorgesehene Anlage

Biomüll
– Die geplante Anlage soll im Jahr 48 000 Tonnen Biomüll vergären. Damit rechnet das Betreiberkonsortium BVB, um die Anlage wirtschaftlich betreiben zu können. Im Schnitt sammelt die Abfallverwertungsgesellschaft des Kreises im Jahr 22 000 Tonnen ein. Der Rest müsste aus anderen Landkreisen zugeliefert werden.

Plan –
Das Konsortium plant die Inbetriebnahme der Anlage auf dem Gelände des Steinbruchs Fink vor dem 31. Dezember 2018. So flössen Fördergelder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in einer Höhe, die einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage ermöglichten.