Sie wollen einen Baum fällen oder beschneiden? Welche Gesetze, Vorschriften und Schutzzeiten Sie dabei einhalten müssen, erfahren Sie hier.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Aufgrund des Natur- und Artenschutzes dürfen Bäume und Sträucher nicht ohne Weiteres beschnitten oder gefällt werden. Unterschiedliche Gesetze und Satzungen können die Arbeiten verbieten oder einschränken.

 

Von wann bis wann darf man Bäume schneiden?

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Büsche oder Sträucher zu fällen, zu schneiden oder auf den Stock zu setzen (siehe § 39). Allerdings gilt das Verbot nicht für Bäume, die im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen und auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Letzteres umfasst zum Beispiel Flächen des Erwerbsgartenbaus, private Zier- und Nutzgärten, Kleingartenanlagen, Rasensportanlagen oder öffentliche Gärten wie Parks und Grünanlagen einschließlich Friedhöfen. Allerdings gibt es noch andere Vorschriften, die man beachten muss.

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Baumfällung kann trotzdem verboten sein

Das Fällen oder Schneiden von Bäumen kann auch aus anderen Gründen verboten sein. Gemäß § 44 BNatSchG ist es verboten, Tiere zu töten, ihre Entwicklungsformen (z.B. Eier im Nest) zu beschädigen, ihre Fortpflanzungsstätten (z.B. Nester) zu zerstören oder die Tiere während der Fortpflanzungszeit zu stören. Nistet also zum Beispiel ein Vogelpaar oder ein anderes Tier in einem Baum im Garten, darf dieser nicht beschnitten oder gefällt werden, solange das Nest aktiv genutzt wird. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Jahreszeit das ganze Jahr über. Wird ein Nest zum Beispiel von Storchen wiederkehrend genutzt, kann der Schutz ganzjährig bestehen.

Je nach Gemeinde kann es zudem durch lokale Baumschutzordnungen verboten sein, Bäume zu fällen, wenn diese als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ gelten. Zudem können bestimmte Bäume auch als Naturdenkmal geschützt sein, was eine Fällung ohne Genehmigung strafbar macht.

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Im Zweifel Stadtverwaltung kontaktieren

Falls Sie unsicher sind, ob Sie einen Baum beschneiden oder fällen dürfen, sollten Sie zunächst die zuständige Behörde bei der Stadtverwaltung kontaktieren. So können Sie das weitere Vorgehen besprechen, ohne das Risiko einzugehen, eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu begehen.