Wir erklären Ihnen, bis wie viel Uhr das Bohren und Hämmern in der Wohnung erlaubt ist und was Sie im Falle einer Lärmbelästigung unternehmen können.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Bis wie viel Uhr ist Bohren und Hämmern erlaubt?

Dass man an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht bohren darf, haben wir bereits an anderer Stelle geklärt. Aber wie sieht es mit den Ruhezeiten an Werktagen aus? Ab wann muss ich den Bohrer ausschalten?

 

Grundsätzlich dürfen Sie an Werktagen immer dann bohren und hämmern, wenn gerade keine Ruhezeit angeordnet ist. Zwar gibt es für die Ruhezeiten unterschiedliche Regelungen auf Länder- und Kommunalebene, doch in der Regel fallen sie in die folgenden Tagesabschnitte:
 

  • Mittagsruhe: Ab 12 bzw. 13 bis 15 Uhr.
  • Nachtruhe: Ab 22 bis 6 bzw. 7 Uhr.

Sollten in Ihrer Gemeinde oder Stadt also keine Sonderregelungen gelten, dürfen Sie oder Ihr Nachbar abends bis 22 Uhr bohren und hämmern. Falls Sie nicht sicher sind, welche Bestimmungen bei Ihnen vor Ort gelten, informieren Sie sich auf den Serviceangeboten der Ortsverwaltung oder fragen Sie beim zuständigen Ordnungsamt nach.

Aber Achtung, prüfen Sie immer auch die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag und der Hausordnung, falls es eine gibt. Dort können mitunter strengere und längere Ruhezeiten festgehalten sein, an die Sie sich zu halten haben.


Darf man während der Ruhezeiten gar nicht bohren?

Nein. Zwar darf man während der Ruhezeit Wäsche waschen oder die Wohnung staubsaugen, solange der Lärm nicht über das jeweilige Zimmer hinaus wahrnehmbar ist (Zimmerlautstärke). Beim Bohren oder Hämmern ist dies aber mit Sicherheit nicht der Fall. Insbesondere wenn Sie ein Loch in die Wand bohren, werden Ihre Nachbarn davon Notiz nehmen. Halten Sie sich also beim Bohren und Hämmern immer an die entsprechenden Ruhezeitenregelungen.

Tipp: Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, kann es helfen, Bohr- und andere Renovierungsarbeiten, die sich bis kurz vor die Ruhezeit hinziehen, vorher anzukündigen. So können sich die anderen Bewohner des Hauses zumindest vorbereiten.


Was ist, wenn ich mich durch Bohrlärm gestört fühle?

Sollten Sie sich durch die Bohrgeräusche des Nachbarn belästigt fühlen, prüfen Sie zunächst, ob er überhaupt gegen die Einhaltung der Ruhezeiten verstößt. Im Falle einer Zuwiderhandlung empfiehlt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zunächst das persönliche Gespräch mit dem Lärmverursacher zu suchen. Möglicherweise kann es helfen, weitere Nachbarn miteinzubeziehen. So lassen sich viele Situationen ohne behördlichen Eingriff klären. Sollte die Lärmbelästigung anschließend fortdauern, können Sie das Ordnungsamt einschalten.

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