Der Bundestag hat eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen: Sexuelle Orientierung und Alter dürfen beim Blutspenden nicht mehr ausschlaggebend sein – was auf breite Zustimmung stößt.

Männer, die Sex mit Männern haben, und zudem ältere Menschen konnten bisher vom Blutspenden ausgeschlossen werden – obwohl es seit Jahren an Blutkonserven mangelt. Nun hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, der Diskriminierung ein Ende zu setzen: Wegen der sexuellen Orientierung darf niemand mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden.

 

Große Zustimmung

Auch die Höchstaltersgrenze wird mit einer entsprechenden Änderung im Transfusionsgesetz aufgehoben. Bisher durften Erstspender – je nach Region – nur 64 bis 72 Jahre alt sein.

Die Entscheidung ist am Freitag auf breite Zustimmung gestoßen. Holger Wicht, Sprecher der Deutschen Aidshilfe in Berlin, sprach auf Anfrage unserer Redaktion von „einem Meilenstein“: „Es kommt nun aber auf die konkrete Umsetzung an.“ Denn auch künftig werden Spendewillige einen Fragenkatalog beantworten müssen, um die Sicherheit von Blutspenden zu garantieren. Nach Ansicht von Wicht ist das auch gut so, denn es gehe ja darum, dass Blutspenden maximal sicher sind.

Sexualverhalten entscheidend

Eine Rückstellung soll nun jedoch nur noch „auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens“ möglich sein – und nicht mehr aufgrund der sexuellen Orientierung. Der zuständigen Bundesärztekammer, die jetzt für die Anpassung ihrer Richtlinien vier Monate Zeit hat, fehle es allerdings „an der nötigen sprachlichen Sensibilität“, kritisiert Wicht.

„Dem Bundestag bin ich sehr dankbar, dass er diesen wichtigen Schritt gestern beschlossen hat“, teilte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) auf Anfrage mit. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel sei vereinbart gewesen, „diese Diskriminierung abzuschaffen“. Denn ob Spenderinnen und Spender ein Risiko seien, „kann man beim besten Willen nicht an ihrer sexuellen Orientierung festmachen“, so Lucha weiter.

Österreichische Regel sinnvoll?

Auch die CDU begrüßt die Gesetzesänderung grundsätzlich: „Homosexuelle dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden“, sagte Michael Preusch, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg. „Wissenschaftlich ist ein Ausschluss nicht haltbar“, so der Mediziner: „Stattdessen ist das individuelle Sexualverhalten entscheidend.“ Seine Partei halte die österreichische Regelung für sinnvoll: Wer in den vergangenen drei Monaten mit drei Partnern Sex gehabt hat, darf nicht spenden. Egal, ob schwul oder hetero.

Jede Spende wird getestet

Die zuständige Bundesärztekammer hat nun vier Monate Zeit, ihre Richtlinien nach den Vorgaben des nun veränderten Transfusionsgesetzes anzupassen. Die Deutsche Aidshilfe hofft nach Angaben ihres Sprechers Wicht darauf, dass diese „in einem interdisziplinären und partizipativen Prozess“ erarbeitet werden.

Klar ist auch, dass in Deutschland jede Blutspende bisher und auch weiterhin überprüft wird. „Alle Spenden werden auf das Vorliegen einer Infektion mit HIV, Hepatitis C (HCV), Hepatitis B (HBV) oder einer Syphilis untersucht“, heißt es dazu beim Robert-Koch-Institut (RKI).