Wegen Schuldunfähigkeit ist der 61-jährige Angeklagte im Prozess um den Mord an Frau und Kind freigesprochen worden. Der Familienvater muss in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Karlsruhe - Im Prozess um den Mord an Frau und Kind ist der 61 Jahre alte Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Das Landgericht Karlsruhe entschied am Dienstag, dass der Familienvater in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor auf Schuldunfähigkeit plädiert. Zwei Sachverständige hatten dem Angeklagten im Laufe des Prozesses eine schwere Depression mit wahnhaften Zügen attestiert. Er habe seine Familie vor dem vermeintlichen finanziellen Ruin beschützen und deshalb in den Tod mitnehmen wollen.

 

Der Mann, ein Deutscher aus Tiefenbronn (Enzkreis), hatte Ende Mai vergangenen Jahres im gemeinsamen Haus seine 38 Jahre alte Frau und den achtjährigen Sohn getötet. Dessen elfjähriger Bruder überlebte nur knapp. Alle Opfer hatten schwerste Schnitt- und Stichverletzungen erlitten. Nach der Tat hatte der Angeklagte versucht, sich mit Tabletten und Alkohol das Leben zu nehmen.