Im Mai des vergangenen Jahres tötet ein Familienvater in Tiefenbronn seine 38-jährige Frau und den gemeinsamen Sohn. Die Staatsanwältin hat im Prozess den Mann nun als schuldunfähig eingestuft.

Karlsruhe - Im Prozess wegen Mordes an Frau und Sohn soll ein Familienvater nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nicht ins Gefängnis, sondern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Der 61-Jährige sei wegen einer schweren Depression mit wahnhaften Zügen schuldunfähig, sagte die Vertreterin der Anklage am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe. Er habe seine Familie schützen und deshalb in den Tod mitnehmen wollen. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht gegeben, das habe die Beweisaufnahme ergeben.

 

Der Mann aus Tiefenbronn hatte eingeräumt, Ende Mai vergangenen Jahres im gemeinsamen Haus seine 38 Jahre alte Frau und den achtjährigen Sohn getötet zu haben. Der elfjährige Sohn überlebte nur knapp. Der Vater versuchte, sich nach den tödlichen Attacken auf seine Familie mit Tabletten und Alkohol umzubringen. Das Urteil sollte noch am Dienstag gesprochen werden (Az: 1Ks 90 Js 6590/19).