An der Böblinger Straße in Stuttgart-Kaltental dürfen Autos Radler nicht überall überholen. Ausschlaggebend ist die Breite der Fahrbahn. Manchem erscheint das viel zu kompliziert.

Kaltental - Ende März sind in Kaltental 23 Autofahrer von der Polizei erwischt worden, die unrechtmäßig einen Radfahrer überholt haben. An der Kontrollstelle ist das Überholen wegen der baulichen Gegebenheiten verboten. Einige Leser fragten sich nach dieser Aktion, um welche baulichen Gegebenheiten es sich dabei genau handelt. Die Straße sei dort schlicht zu eng. Beim Überholen müssen Autofahrer zu Radfahrern 1,5 Meter Abstand halten. Das ist in Kaltental sowohl bergauf als auch bergab an einigen Stellen nicht möglich.

 

Polizei: Radler hätten grundsätzlich Vorrang

Vor langer Zeit sei die Hauptstrecke durch Kaltental einmal zweispurig gewesen, sagt Ilona Bonn von der Pressestelle der Polizei. Dann wurden die Parkplätze an den Seiten geschaffen und noch mal später die Fahrradstreifen. „Auf diesen Streifen werden Radfahrer grundsätzlich vorrangig behandelt“, erklärt sie. Allerdings: Man müsse unterscheiden zwischen Fahrradstreifen mit gestrichelter und durchgezogener Linie. Eine gestrichelte Linie darf von Autos überfahren werden – solange kein Radfahrer unterwegs ist. „Wenn da aber ein Fahrrad fährt, ist das Auto gezwungen, so lange hinterher zu fahren, bis die Straße breiter wird“, sagt Bonn. Sobald die Straße breit genug ist, um mit dem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu überholen, ist der Fahrradstreifen mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Art von Radstreifen darf ein Auto nicht befahren. Das ist auch nicht nötig, da an dieser Stelle die übrige Fahrbahn breit genug für Autos ist.

Hier kann der Mindestabstand eingehalten werden

Das heißt: Entlang der Böblinger Straße dürfen Autos also bergab von der Haltestelle Engelboldstraße über Kaltental bis kurz vor Waldeck keine Radfahrer überholen. Erst dort wird die Straße breiter, sodass der Mindestabstand wieder eingehalten werden kann. Von dort an darf überholt werden. Bergauf gilt von der Haltestelle Waldeck bis kurz vor der Haltestelle Kaltental Überholverbot. Von dort an dürfen Radfahrer dann bis nach Stuttgart-Vaihingen überholt werden.

Einem Leser unserer Zeitung ist diese Regelung zu kompliziert. Man solle doch Verbotsschilder aufstellen, wo nicht überholt werden darf, meint er. Eine andere Leserin echauffiert sich darüber, dass zu viel für Radfahrer und zu wenig für Fußgänger gemacht werde. „In Kaltental kann man an vielen Stellen nicht einmal zu zweit auf dem Gehweg laufen“, sagt sie.