Die Pädagogen im Land nähern sich der gestuften Studienstruktur an. Das begrüßt die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die Juristen widersetzen sich.

Stuttgart - Was für alle anderen gilt, gilt nicht für angehende Juristen. Auch Mediziner bleiben beim Staatsexamen. „Es fällt schon auf, dass der Staat die Hochschulen zur Umstellung ihrer Studiengänge veranlasst hat, nicht jedoch in den Bereichen, in denen er für Absolventen ein bedeutender Arbeitgeber ist“, konstatiert Karl Joachim Ebeling, der Vorsitzende der Hochschulrektorenkonferenz des Landes. An den angehenden Lehrern ist der Bologna-Prozess aber nicht spurlos vorübergegangen. Seit dem Wintersemester 2010/2011 sind die Lehramtsstudiengänge an den baden-württembergischen Hochschulen durchgehend modularisiert, für die Leistungen gibt es Punkte wie in den Bachelor- und Masterstudiengängen. An den Universitäten, die hierzulande Gymnasiallehrer ausbilden, dauert die Regelstudienzeit zehn Semester, es gibt 300 Leistungspunkte. Am Ende steht aber noch das Staatsexamen.

 

Das kann sich durchaus ändern. Zusammen mit der Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) hat die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) in diesem Jahr eine Expertengruppe einberufen, die sich über die Weiterentwicklung der Lehrerausbildung Gedanken machen soll. Ausdrücklich sollen die Fachleute auch Modelle einer gestuften Studienstruktur für die Lehrer prüfen. Ihre Ergebnisse werden im März erwartet.

Theresia Bauer ist offen für Master-Lehrer. Sie will zwar den Experten nicht vorgreifen, erklärt aber: „Ich halte es für richtig, das Lehramt auf den Master umzustellen.“ Vorläufer gibt es bereits. Die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik der Universitäten Mannheim, Hohenheim und Konstanz werden bereits als Zulassungsvoraussetzung für das Referendariat an beruflichen Schulen anerkannt. Das Gleiche gilt für Master, die in zwei Fächern, die an beruflichen Schulen unterrichtet werden, einen Abschluss gemacht haben.

Die Durchfallquoten bei Jura sollen gesenkt werden

In einem Modellversuch bietet seit dem Sommersemester die Universität Konstanz zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg einen Masterstudiengang Gymnasiales Lehramt an. Die Alternative zum Staatsexamen ist reserviert für Studenten mit einem Bachelorabschluss in Physik. Die Pädagogischen Hochschulen (PH), die Lehrer für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen ausbilden, sind der Umstellung auf Bachelor -und Masterstrukturen ohnehin nicht abgeneigt. „Der Bachelor könnte offenlassen, auf welches Lehramt sich die Studenten spezifizieren“, findet Martin Fix, der Sprecher der PH-Rektoren. Diese Entscheidung könnte im Masterstudium fallen. Dort plädieren die PH-Rektoren für ein Stufenlehramt, das sich nicht an Schularten, sondern an den Entwicklungsstufen der Kinder orientiert, also Primarstufe und Sekundarstufe eins und zwei.

Die Justizminister dagegen haben erst 2011 die zwei Staatsexamen für unverzichtbar erklärt. Es gelte die hohe Qualität und Wissenschaftlichkeit der deutschen Juristenausbildung zu sichern, heißt es aus dem Ministerium von Rainer Stickelberger (SPD). Masterabschlüsse seien rein universitäre Prüfungen – um länderübergreifend einheitliche Prüfungsordnungen zu sichern, sei eine staatliche Eingangsprüfung für den Vorbereitungsdienst nötig. Die Prüfungsbelastung für die Studierenden würde sich erhöhen, argumentieren die Juristen. Dennoch, so sagt Theresia Bauer, prüfe ihr Haus, zusammen mit dem Justizministerium, eine Orientierung an Modulen auch im Jurastudium, jedoch „unterhalb einer Abschaffung des Staatsexamens“. Es gehe vor allem um eine bessere Begleitung, „um die stark variierenden Durchfallquoten abzusenken“.