Er wollte den Lehrgang „Führer eines Jagdkommandos“ bestehen - und das führte ihn ins Krankenhaus. Nun klagt ein Soldat gegen die Bundeswehr und wirft ihr vor, dass es auf dem Geländemarsch zu wenige Trinkpausen gab. Der „Stress“ sei unnötig gewesen.

Bonn - (dpa) Der Streit zwischen einem Soldaten und der Bundeswehr wegen eines Kollaps des 33-Jährigen auf einem Geländemarsch ist vor Gericht zunächst ohne Einigung geblieben. Das Bonner Landgericht, das die Klage des Infanteristen am Mittwoch verhandelte, vertagte den Fall bis Ende November. Einer Lösung im beidseitigen Einvernehmen hatte der Anwalt des Bundes zuvor vorerst eine Absage erteilt.

 

Der Soldat klagt in Bonn - Dienstsitz des Verteidigungsministeriums - auf insgesamt 60 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der 33-Jährige aus Baden-Württemberg war 2016 bei einem Bundeswehr-Lehrgang in Hammelburg in Bayern zusammengebrochen. Es handelte sich demnach um einen Eingangstest für den Lehrgang „Führer eines Jagdkommandos“. Bei mehr als 30 Grad Außentemperatur begaben sich die Soldaten auf einen Hindernisparcours und anschließenden Geländemarsch mit Gepäck. Darauf folgte ein Rückmarsch - und der körperliche Zusammenbruch des damaligen Hauptfeldwebels. Die Folgen waren gravierend, da sich das Gewebe an den Oberschenkeln des Soldaten so stark zusammenzog, dass er operiert werden musste.

Die Ursache dafür ist unstrittig: Flüssigkeitsverlust. Aus Sicht des Soldaten, der vor Gericht mit einer olivgrünen Mund-Nasen-Maske erschien, hatte es zu wenige Gelegenheiten für Trinkpausen gegeben. Wasser hätte er eigentlich genug dabei gehabt. „Das war schon ein sehr, sehr straffes Programm. Das muss man ganz klar sagen. Und das ist meiner Meinung auch das Problem bei der Geschichte“, sagte er. Man habe da gar keinen „Stress“ machen müssen, zumal bei diesen Temperaturen.

Richter hält Amtspflichtverletzung für denkbar

Dem Bund - als Dienstherrn des Verteidigungsministeriums - wirft er eine Amtspflichtverletzung vor. Der Bund ist nach Angaben des Gerichts der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Auch seien die Soldaten belehrt worden, ausreichend Wasser mitzunehmen. Ein Bundeswehr-Sprecher erklärte zudem, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig und das Nicht-Bestehen habe für Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen. Auch könne man jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen. Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

Der Richter erklärte dem Soldaten seine vorläufige Einschätzung der Lage: Wenn alles stimme, was er vortrage, sei grundsätzlich eine Amtspflichtverletzung des Bundes denkbar. Er meine aber auch, dass das Mitverschulden des erfahrenen Soldaten mindestens 50 Prozent betrage. Und beim Schmerzensgeld halte das Gericht bislang nicht mehr als 30 000 Euro für möglich.