Als „Feuerteufel“ war er in den Kreisen Ludwigsburg und Karlsruhe gefürchtet. Jetzt soll ein Serien-Brandstifter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für mehrere Jahre hinter Gitter.

Als „Feuerteufel“ war er in den Kreisen Ludwigsburg und Karlsruhe gefürchtet. Jetzt soll ein Serien-Brandstifter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für mehrere Jahre hinter Gitter.

 

Heilbronn - Er soll mindestens 17 Mal Feuer gelegt und damit Angst und Schrecken verbreitet haben. Für einen geständigen Serien-Brandstifter hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Heilbronner Landgericht neun Jahre Haft gefordert. „Er hat einen enormen Schaden verursacht“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Dieser belaufe sich nach neuen Erkenntnissen auf rund 14,5 Millionen Euro. Die Verteidigung forderte eine deutlich mildere Strafe.

Vor allem in den Kreisen Ludwigsburg und Karlsruhe hat der 30-jährige ehemalige Feuerwehrmann laut Staatsanwaltschaft ab Oktober 2011 gezündelt. Dabei habe er es meist auf teure Fahrzeuge, Firmengebäude und Warenlager abgesehen. Zwei der einst 19 Anklagepunkte wurden vorläufig eingestellt. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, dass er die meisten Vorwürfe eingeräumt hat. „Ohne sein Geständnis wären einige der hier angeklagten Taten wohl unaufklärbar gewesen“, sagte sie. Der 30-Jährige sei nur aufgefallen, weil er sich als Zeuge bei der Polizei gemeldet habe. Sein Wissen um die Tatorte und Taten passe zu den Erkenntnissen der Gutachter. „Was er getan hat, hat in der gesamten Bevölkerung für Beunruhigung gesorgt“, sagte die Staatsanwältin. 16 Brandstiftungen und eine versuchte Brandstiftung legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last.

„Ich kann mir nicht erklären, wie es zu solchen Taten gekommen ist“, sagte der Angeklagte. Nach Einschätzung eines Psychiaters hat der Mann keinen krankhaften Hang zum Zündeln. Die Anwältin des 30-Jährigen machte keinen Hehl aus den Verbrechen des gelernten Müllers. „Die Werte sind nicht wiederbringbar.“ Einige Opfer hätten in Folge der Taten unter Existenzängsten gelitten. Aber sie betonte auch, dass der Angeklagte vielleicht noch immer ein freier Mann wäre, wenn er geschwiegen hätte. Die Polizei habe im Dunklen getappt. In ihren Augen braucht der 30-Jährige eine gute Therapie. Dafür sei Freigang im offenen Vollzug wichtig. Sie hoffe deshalb, dass die Strafe deutlich unter den geforderten neun Jahren bleibe.