Dass am 18. Mai in Nürtingen-Raidwangen 460 Strohballen in Flammen aufgegangen sind, ist für die betroffene Firma Henzler mit Ernteeinbußen und viel Ärger verbunden. Bleibt sie jetzt auf den Kosten sitzen? Drei Kinder sollen gezündelt haben.

Nürtingen - Sie sind köstlich, die Erdbeeren, die auf einer Fläche in Nürtingen-Raidwangen wachsen. Süß schmecken sie, kein bisschen wässrig – so, wie Erdbeeren eben sein sollen. Und trotzdem kann die Firma Henzler Beeren- & Spargelanbau mehrere tausend Kilogramm der Früchte nicht in den Handel bringen. Denn es haftet Erde an ihnen.

 

Dreckige Erdbeeren gelangen nicht in den Handel

Dreckig sind die Erdbeeren, weil das Stroh, das sie bei Regen schützen sollte, ein Raub der Flammen geworden ist. Und verbrannt ist das Stroh, weil drei Jungen im Alter von neun und zehn Jahren laut den Ermittlungen der Polizei vor rund zwei Wochen gezündelt haben. Für den Betrieb zieht die Brandstiftung jetzt einen ganzen Rattenschwanz von Problemen nach sich.

Paul Pfinder, der die Firma Henzler beim Anbau, der Pflege und der Kontrolle ihrer Produkte berät, veranschaulicht das Problem beispielhaft auf einem mehr als vier Hektar großen Erdbeerfeld. „Diese Erdbeeren sind nicht verkaufsfähig“, erklärt er. Kein Händler würde die Früchte abnehmen. Die Erdbeeren zu waschen, geht nicht, weil sie schnell faulen würden. Das Stroh, erläutert Paul Pfinder weiter, wird auf die Erde zwischen den Erdbeerreihen ausgebracht. Es dient zum einen der Regulierung des Wasserhaushalts und zum anderen schützt es bei Regen vor hochspritzender Erde. So bleiben die Erdbeeren schön sauber und können dann im Einzelhandel korb- oder schälchenweise den Kunden angeboten werden.

Die Löscharbeiten dauern bis in die Nacht hinein

Durchkreuzt worden sind die Pläne für diese Anbaumethode zumindest für einen Teil der Ernte am 18. Mai. An diesem Samstag war um die Mittagszeit ein Notruf bei der Polizei eingegangen. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand das Stroh in Flammen.

Bis weit in die Nacht hinein war die Feuerwehr mit den Löscharbeiten zugange. Zunächst war die Rede von 400 Strohballen. Später korrigierte die Polizei die Zahl auf 460 Ballen nach oben und gab den Schaden mit rund 33 000 Euro an. Eine Woche später dann die Meldung, dass drei Kinder im Alter von neun und zehn Jahren erst gegenüber ihren Eltern und dann gegenüber der Polizei zugegeben haben, dass sie mit einem Feuerzeug gezündelt hatten.

Ein Schaden von bis zu 100 000 Euro ist zu befürchten

Bei den 33 000 Euro bleibt es aber nicht. Die Firma Henzler muss sich um Ersatzstroh bemühen, was schwer genug ist. Dann muss das verbrannte Stroh aufwendig kompostiert werden, erklärt Paul Pfinder. Und dann sind da auch noch die Kosten für den Feuerwehreinsatz. Der Agraringenieur befürchtet, dass am Ende der Gesamtschaden sogar bis an den sechsstelligen Bereich heranreichen könnte.

Bleibt die Firma Henzler, die als regionaler Produzent Spargel, Erdbeeren, Kirschen, Himbeeren und Kürbis anbaut, letztlich auf den Kosten sitzen? Unabhängig von dem konkreten Fall ist es laut dem Sprecher der Allianz-Versicherung, Christian Weishuber, grundsätzlich so, dass ein Geschädigter zwar Forderungen stellen kann. Bis zum Alter von sieben Jahren gelten Kinder aber als schuldunfähig, zwischen acht und 18 Jahren hängt die Schuldfähigkeit von ihrer Einsichtsfähigkeit ab, und diese müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Privathaftpflicht der Eltern könnte einspringen

Sollte eine Schuldfähigkeit gegeben sein, so der Unternehmenssprecher weiter, würde die Privathaftpflicht der Eltern einspringen – sofern denn eine vorhanden ist. Denkbar wäre auch, dass die Eltern in Haftung genommen werden. Dies aber nur dann, wenn eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden könne.