Während er von der Polizei abgehört wurde, sprach ein Drogendealer davon, einen Kunden umzubringen. Dass er dies in die Tat umgesetzt hätte, glaubt das Gericht nicht. Trotzdem muss der Mann ins Gefängnis.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Stuttgart - Eine Umarmung noch, ein letzter hastiger Kuss des Ehepaars – dann bricht das Schluchzen aus ihr heraus und ihm werden die Handschellen angelegt. Gerade eben ist der 41 Jahre alte Mann vom Landgericht Stuttgart wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Seine Frau und eine 35 Jahre alte Mitangeklagte kamen mit acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren davon. Die 35-Jährige muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auch das Geld, das die Clique aus dem Remstal durch ihren Drogenhandel verdient hat, wird beschlagnahmt.

 

Im wesentlichen Punkt des Prozesses, einer versuchten Anstiftung zum Mord, gab es allerdings einen Freispruch. Die Kammer konnte nicht recht daran glauben, dass der 41-Jährige und die 35-Jährige tatsächlich vorhatten, einen säumigen Schuldner umzubringen. Vor allem deswegen, weil der nun verurteilte Drogendealer nicht vom Tod des Mannes profitiert hätte. „Die Kuh, die man melkt, bringt man nicht um“, meinte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Ein Mix aus Kokain und Schlafmittel als „Abschiedsgeschenk“

Ins Rollen war die Sache gekommen, weil die Polizei das Telefon des Angeklagten abgehört hatte – und er in einem Gespräch mit der 35-Jährigen im Mai 2018 laut darüber nachdachte, einen Schuldner umzubringen. Dieser lag nach einem missglückten Selbstmordversuch im Krankenhaus und der 41-Jährige schlug vor, ihm als „Abschiedsgeschenk“ einen Mix aus Kokain und dem Schlafmittel Diazepam vorbeizubringen. Tödlich wäre der allerdings wohl nicht gewesen – das kam im Prozess heraus. Die besprochene Dosis Schlafmittel hätte nicht ausgereicht.

Vor Gericht hatten der 41-Jährige und die 35 Jahre alte Mitangeklagte das Ganze als schwarzen Humor dargestellt. Daran glaubte die Vorsitzende Richterin nicht: „Schwarzer Humor war das nicht mal in Ansätzen. Es war Ihnen in dem Moment bitterernst, Sie waren richtig sauer. Und auch wenn das Gesagte sittenwidrig war, kann ich es aus menschlicher Sicht sogar verstehen.“

Am Tag nach dem abgehörten Gespräch schlagen die Fahnder zu

Die lauschenden Polizisten hatten das Gehörte ebenfalls ernst genommen. Der Drogendealer war von seinem Kunden gehörig genervt: Immer wieder hatte dieser sich von ihm Kokain erbettelt und mit Selbstmord gedroht, sollte er es nicht erhalten. Schließlich beliefen sich seine Schulden auf rund 5000 Euro. Am Tag nach dem Telefonat schlugen die Ermittler dann zu, weil sie nicht riskieren wollten, dass der 41-Jährige seinem Schuldner tatsächlich etwas antun könnte.

Der Angeklagte hatte einen schwunghaften Handel mit Kokain und Marihuana betrieben. Doch für die Drogendeals allein, sagte die Richterin, wäre der Angeklagte niemals vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts gelandet. Aber so gingen die Ankläger von einer zusätzlichen „versuchten Anstiftung zum Mord“ aus.

Vor dem Landgericht nur ein Schmalspur-Geständnis abgelegt

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidiger eine Bewährungsstrafe – für die Drogengeschäfte, die der 41-Jährige und die 35-Jährige schon zum Prozessbeginn gestanden hatten. „Sie haben allerdings keine Lebensbeichte abgelegt“, merkte die Richterin an. Denn gestanden hatte die Clique nur diejenigen Taten, die ihr ohnehin nachgewiesen werden konnten.

Zum Abschluss des Prozesses haben alle Beteiligten erklärt, keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Durch diesen Verzicht auf Revision wird das Urteil rechtskräftig. Die Ehefrau muss nun für zwei, die 35-Jährige für drei Jahre straffrei bleiben, damit ihnen die Strafe erlassen wird.