Ein 45-Jähriger soll in einer Kleingartenanlage in Schmiden einen Mann und dessen Auto mit einer Eisenstange malträtiert haben. Dafür muss er sich seit Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Fellbach - Das Opfer hat den Vorfall, der sich Anfang April vor einem Gartengrundstück in Fellbach-Schmiden ereignet haben soll, ganz offenkundig noch nicht verwunden. Aufgeregt, mit brüchiger Stimme und mit Tränen in den Augen berichtet der 55-Jährige im Zeugenstand des Landgerichts Stuttgart, wie der zehn Jahre jüngere Angeklagte urplötzlich mit irrem Blick und einer Eisenstange auf ihn losgegangen sei und ihn angebrüllt habe, er werde ihn umbringen.

 

Der Ausbruch ist kein übler Scherz

Als er realisiert habe, dass es sich bei dem Ausbruch nicht um einen üblen Scherz gehandelt habe, sei er zu seinem Auto gerannt. Zwar habe der Mann unterwegs mit der Eisenstange auf seinen Oberkörper und seine Beine eingeschlagen, er habe aber ins Auto flüchten können. Dann allerdings seien die Front- und kurz darauf die Seitenscheibe des Fahrzeugs eingeschlagen worden, und der Mann habe versucht, durch das Beifahrerfenster mit der Eisenstange auf ihn einzustechen. Letztlich habe er den Wagen starten und sich retten können, sagt der 55-Jährige, der in dem Prozess auch als Nebenkläger auftritt – doch die Todesangst verfolge ihn bis heute in seinen Träumen. „Ich will, dass das endlich vorbei ist“, schluchzt der kräftige Mann vor Gericht.

Dabei verbindet ihn mit dem Angeklagten seinen Angaben zufolge nur eine zufällige, flüchtige Bekanntschaft. Die beiden hätten vor etwa sieben Jahren im Garten eines gemeinsamen Bekannten beisammengesessen. Als sie sich Anfang April dieses Jahres bei einer ähnlichen Gelegenheit wiedertrafen, wurde indes offenbar eine Vereinbarung getroffen.

Gartenarbeit gegen Fahrdienste

Der Jüngere habe berichtet, dass ihn seine Lebenspartnerin aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und dass er nicht nur deshalb einiges zu erledigen habe, aber weder über Auto noch Führerschein verfüge. Der 55-Jährige bot an, ihn zu fahren, wenn er ihm im Gegenzug in seinem Gartengrundstück zur Hand gehe. An dem verhängnisvollen Morgen des 8. April habe er ihn abholen wollen, allerdings von einem anderen Gartengrundstück in der Nähe seines eigenen, wo der 45-Jährige in einer Gartenhütte übernachtet habe, seit er zu Hause rausgeflogen war.

Der Angeklagte will auf Anraten seines Anwalts vor Gericht zum Tathergang vorerst keine Angaben machen, einem psychiatrischen Gutachter hat er sich in der Angelegenheit im Sommer aber anvertraut. Diesem berichtete er, dass er an dem Tag auf dem Grundstück Obstbäume gepflanzt und die Metallstange deshalb in der Hand gehabt habe. Er sei fürchterlich wütend auf den Mann geworden, weil er diesen verdächtigte, eine Jacke gestohlen zu haben, auf die er lange hin gespart habe. Tatsächlich habe er den 55-Jährigen angeschrien, ihn umbringen zu wollen.

Auch dass er ihn verfolgt und auf die Autoscheiben eingeschlagen habe, bestätigte er dem forensischen Psychiater. Die Verletzungen des Mannes hingegen sollen seiner Darstellung nach eher bei einer Art Gerangel um die Stange entstanden sein. An Schläge auf Oberkörper und Beine jedenfalls könne er sich nicht erinnern. Gut möglich ist, dass Drogen seine Tat beeinflusst haben. Gegenüber dem Gutachter räumte der Angeklagte ein, seit seinem 18. Lebensjahr regelmäßig bewusstseinsverändernde Mittel zu konsumieren – außer Heroin habe er so ziemlich alles probiert, manchmal auch Kombinationen verschiedener Drogen. Auch in der Zeit vor und um die Tat war er wohl auf Speed.

Schafft Freundin für albanische Mafia an?

Auch dass seine Lebensgefährtin ihn rauswarf, könnte mit seinem Drogenkonsum zu tun haben. Er habe sie verdächtigt, sich für die albanische Mafia zu prostituieren. Das habe er daraus geschlossen, dass sie später nach Hause gekommen sei als üblich. Aber auch die Stimmen in seinem Kopf, die sich schon seit Jahren dort immer wieder meldeten, hätten seinen Verdacht bestätigt. Seine Partnerin habe ihn einen Spinner genannt, sie habe Angst vor ihm und seiner Paranoia gehabt – und schließlich die Konsequenzen gezogen.

Das Gericht wird nun nicht nur den genauen Tathergang klären müssen, sondern auch, inwieweit der Angeklagte zur Tatzeit Herr seiner Sinne war. Die Neunte Strafkammer hat dazu bisher drei weitere Termine anberaumt.