Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Stuttgart - 35 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zu dem Attentat zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Aufgrund einer früheren Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe gelten zweieinhalb Jahre bereits als vollstreckt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Freitag nach mehr als anderthalb Jahren Prozessdauer.

 

Becker hatte Beteiligung an dem Attentat bestritten

Die Bundesanwaltschaft hatte wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die heute 59-Jährige gefordert. Zwei Jahre davon sollten wegen des früheren Urteils angerechnet werden. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft war die Bundesanwaltschaft abgerückt. Die Anklage hält Becker nicht für die Todesschützin. Becker hatte vor Gericht eine Beteiligung an dem Attentat bestritten. Bei dem Terroranschlag kamen damals Buback und seine beiden Begleiter ums Leben.

Nach Überzeugung des Senats hat die damalige RAF-Terroristin die Entscheidung, Buback und seine zwei Begleiter zu töten, im Beisein der späteren Täter unterstützt und die Täter in ihrer Entscheidung „wissentlich und willentlich“ beeinflusst. Darüber hinaus habe jedoch nicht nachgewiesen werden können, dass Becker an der Tatausführung und an sonstigen Vorbereitungen beteiligt war, sagt der Vorsitzende Richter Hermann Wieland.

Nebenklage rügte Ermittlungspannen

Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hatte keine Strafe für Becker gefordert. Er begründete dies unter anderem damit, dass ihr wahrer Tatbeitrag wegen „unfassbarer Ermittlungspannen“ nicht habe aufgeklärt werden können. Zudem vertrat er in dem Prozess die These, dass der Verfassungsschutz eine „schützende Hand“ über die frühere Terroristin gehalten habe. Buback geht davon aus, dass Becker die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abfeuerte.

Im Verlaufe des Prozesses war es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Michael Buback und der Bundesanwaltschaft gekommen. So warf Buback den Ermittlungsbehörden „gravierende Mängel“ bei der Aufklärung des Verbrechens und „zahlreiche systematische Eingriffe“ in die Ermittlungen vor. Bundesanwalt Walter Hemberger bezeichnete die Vorwürfe daraufhin als eine durch „nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit“. Beckers Verteidiger deuteten im Prozess Bubacks Auffassung als „Bekenntnis zur Selbstjustiz“. Der Nebenkläger hatte gesagt, er wisse, was am 7. April 1977 geschehen sei. Das Urteil sei für ihn und seine Frau daher ohne Bedeutung.

Der Bruder des Mordopfers, der in dem Prozess ebenfalls als Nebenkläger auftrat, forderte eine lebenslange Haftstrafe für Becker. Sein Anwalt plädierte auf eine Verurteilung wegen Mittäterschaft.

Mit dem Urteil ging der mehr als eineinhalb Jahre dauernde Mammutprozess zu Ende. Seit September 2010 wurde an fast 100 Sitzungstagen gegen die ehemalige Terroristin verhandelt. Es wurden 165 Zeugen vernommen.