Wer wenig hat, der leidet unter den hohen Energiepreisen besonders. Wer noch weniger hat, der leidet womöglich nicht. Stimmt diese Rechnung? Und wie ist das mit Rentnern?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Noch ist das Bürgergeld nicht da, es soll erst vom 1. Januar an ausgezahlt werden. Kritik von allen Seiten gibt es schon jetzt. Einer der wichtigsten Punkte: arbeiten lohnt sich nicht mehr. Was ist dran?

 

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Wer als Erwachsener bisher Hartz IV bezogen hat, der bekam zuletzt 449 Euro im Monat. Das Bürgergeld fällt deutlich höher aus, von Januar an werden 502 Euro überwiesen. Große Sprünge lassen sich damit nicht machen. Hilfsorganisationen wie der Paritätische Wohlfahrtsverband loben den Schritt in die richtige Richtung, halten ihn allerdings noch nicht für ausreichend groß.

Wie ist das mit den Wohnungskosten?

Den Empfängern von Hartz IV ist die Miete mitsamt den Nebenkosten bezahlt worden, wenn diese angemessen waren. Daran wird sich nichts wesentliches ändern. In Zeiten von galoppierenden Preisen bei Gas und Strom kann die Rechnung für Energie im Einzelfall sicher höher ausfallen, als der überwiesene Regelsatz.

Sind Menschen mit kleinem Einkommen benachteiligt?

Wer seinen Lebensunterhalt selbst verdient, der muss zunächst einmal auch für seine Wohn- und Nebenkosten alleine aufkommen. Geringverdiener können einen Anspruch auf Wohngeldzuschuss haben. Die Berechnung ist kompliziert und individuell, es kommt auf das Einkommen, die Familiengröße und die Miethöhe an. Der Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro die Stunde an. Ob das in der Regel dazu ausreicht, die explodierenden Energiekosten zu begleichen, wird von Fachleuten bezweifelt. Die Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt auf seiner Homepage, dass „Arbeit weit mehr ist als nur Broterwerb“.

Bekommen Rentner Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist im Grundsatz für Menschen im erwerbsfähigen Alter gedacht. Rentner zählen nicht dazu. Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebensunterhalt zu decken, übernimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebensunterhalt, Miete und Heizung. Diese spezielle Sozialhilfe im Alter nennt sich Grundsicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der Bedarf wird anhand der Rente und des Vermögens individuell berechnet.