Omikron verbreitet sich rasant, hat aber mildere Verläufe als Delta. Die Ministerpräsidenten und Kanzler Scholz beraten am Montag über die Corona-Strategie. Hält Kretschmann Lockerungen für verantwortbar?

Stuttgart - Angesichts der Warnungen des Expertenrats der Bundesregierung vor der Omikron-Welle stehen mögliche Lockerungen in Baden-Württemberg wieder auf der Kippe. Die Landesregierung will kurz nach den Beratungen von Bund und Ländern an diesem Montag ihre Corona-Verordnung überarbeiten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann steht vor einer schwierigen Abwägung. Zuletzt hatte der Grünen-Politiker versichert, er werde auf dem „Pfad der Vorsicht“ bleiben.

 

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Doch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, welches das Einfrieren der Alarmstufe II mit harten Einschränkungen für Ungeimpfte für teilweise rechtswidrig erklärt hat, muss das Land sein Stufensystem wieder in Kraft setzen. Weil die Belastung der Krankenhäuser in den vergangenen Wochen - relativ gesehen - gesunken ist, müsste die Regierung eigentlich die Maßnahmen etwas lockern.

Verschärfungen möglich

Die Rückkehr zur normalen Alarmstufe würde zum Beispiel bedeuten, dass in Restaurants nur noch 2G und nicht mehr 2G plus gelten würde. Im Einzelhandel wäre statt 2G wieder 3G möglich. Doch Kretschmann hat schon erklären lassen, dass die Regierung sich vorbehält, die bisher vorgesehenen Regeln in der Alarmstufe anzupassen und womöglich auch zu verschärfen. Zwar sind die Krankheitsverläufe bei Omikron laut Experten etwas milder als bei Delta, was die Intensivstationen entlastet hat. Doch die Zahl der Covid-Patienten in den Kliniken ist zuletzt wieder gestiegen.

Der Expertenrat der Bundesregierung fordert im Kampf gegen Omikron denn auch eine Beibehaltung und strikte Umsetzung der bisherigen Maßnahmen. Die Fachleute empfehlen sogar, sich für einen weiteren starken Anstieg der Infektionszahlen zu wappnen.

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW-Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), hat schon erklärt, eine Lockerung der 2G- und 2G-plus-Regeln in Handel und Gastronomie stehe für ihn nicht zur Debatte. Allerdings hatten Gerichte in Bayern und Niedersachsen 2G im Einzelhandel zuletzt schon gekippt.