Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Deutsche Post ihren Streik überhaupt korrekt angemeldet hat. Offenbar habe es vor allem in Baden-Württemberg nur Streikwarnungen gegeben.

Berlin - Die Deutsche Post hat die Bundesagentur für Arbeit in einzelnen Regionen womöglich nicht korrekt über den wochenlangen Streik informiert. „Aus Baden-Württemberg lagen uns nur Streikwarnungen vor“, obwohl es auch dort offensichtlich zu regulären Streiks der Postmitarbeiter gekommen sei, berichtete ein BA-Sprecher am Montag in Nürnberg.

 

Ein Postsprecher sagte dazu: „Wir kennen keine Fälle, in denen Anzeigen nicht ordnungsgemäß gestellt wurden.“ Es sei aber nicht auszuschließen, dass in der Ausnahmesituation des Arbeitskampfes vor Ort in Einzelfällen Fehler passiert sein könnten. Wenn ja, bedauere die Post dies. Das Unternehmen habe keinerlei Interesse, sich nicht rechtskonform zu verhalten.

Baden-Württemberg besonders betroffen

„Jetzt prüfen wir, ob bei der gesetzlich vorgeschriebenen Streikanzeige alles korrekt gelaufen ist oder nicht“, sagte der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. Unklar sei derzeit noch, ob die Post auch Streiks in anderen Regionen nicht korrekt angezeigt habe. „Im Moment sieht es so aus, dass das in Baden-Württemberg am häufigsten passiert ist“.

Die Zeitung „Die Welt“ hatte am Wochenende unter Berufung auf die Linken-Abgeordnete Brigitte Zimmermann berichtet, in Baden- Württemberg seien Anfang Juli 4000 Postbeschäftigte in einen unbefristeten Ausstand getreten. Die Post selbst habe aber bei der Bundesagentur nur 14 Warnstreiks angemeldet. Auch in einigen anderen Bundesländern sei nicht zwischen Warnstreiks und unbefristeten Streiks unterschieden worden.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohe der Post für jeden Verstoß ein Bußgeld von 2000 Euro, sagte der BA-Sprecher. Mit der entsprechenden Regelung in Paragraf 320 des Sozialgesetzbuches III soll verhindert werden, dass Arbeitslose in betrieblichen Arbeitskämpfen als Streikbrecher eingesetzt werden. Nach Erkenntnissen der BA sind solche Fälle sehr selten. In den vergangenen Jahren seien in zwei Fällen Bußgelder gegen Firmen wegen fehlender oder unkorrekter Streikmeldungen verhängt worden, sagte der Sprecher.