Die DGB-Gewerkschaften haben einen Konkurrenten weniger: Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifunfähigkeit der „Berufsgewerkschaft“ DHV rechtskräftig festgestellt. Sie kann nun keine Tarifverträge mehr wirksam abschließen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der zum Beispiel im Finanzwesen oder auch im Handel (etwa Real) agierenden „Berufsgewerkschaft“ DHV endgültig die Tariffähigkeit seit April 2015 aberkannt – einen Tag vor Beginn der Tarifrunde für die öffentlichen Banken. In der Folge sind alle seither mit ihr geschlossenen Tarifverträge nichtig.