Die erste Musterklage gegen Renovierungskosten scheitert vor dem Bundesgerichtshof. Mieter eines Wohnblocks in München müssen jetzt deutlich mehr bezahlen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Nicht nur Unternehmenslenker wissen, wie wichtig offene und schnelle Kommunikation heutzutage ist. Von daher wäre es sogar lobenswert gewesen, dass eine Münchner Immobilienfirma ihren Mietern schon am 27. Dezember 2018 ankündigte, dass ihr Wohnblock Ende des kommenden Jahres saniert wird. Allerdings hatte der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass vom 1. Januar 2019 an deutlich geringere Teile der Modernisierungskosten auf den Mietpreis umgelegt werden können. Der Münchner Mietverein sah in der frühzeitigen Ankündigung daher einen Trick – und klagte. Am Donnerstag hat er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren.

 

Die Vorinstanz war noch anderer Ansicht

Anders als noch die Vorinstanz, das Oberlandesgericht in München, sahen die Bundesrichter keine Notwendigkeit darin, dass zwischen der Ankündigung und dem Beginn der Baumaßnahme ein zeitlich enger Zusammenhang bestehen müsste. Es gilt das alte Recht, die Mieten im Hohenzollernkarree im Münchner Stadtteil Schwabing können daher deutlich höher angehoben werden, als dies heute möglich sei. Elf Prozent der Modernisierungskosten durften früher auf die Miete aufgeschlagen werden, inzwischen sind es nur noch acht Prozent, zudem gibt es eine Obergrenze. Am Beispiel eines Ehepaars hatte der Mietverein berechnet, dass die Mieterhöhung nun 729 Euro betragen könne, und nicht, wie nach neuem Recht, nur 230 Euro.

Nach Angaben des klagenden Mietervereins war dies die erste Musterfeststellungsklage, die in Deutschland in einem Mietrechtsfall entschieden wurde. 145 Mieter des Wohnblocks hatten sich dem Verfahren angeschlossen.