Jüngere Menschen sollen den Bundesfreiwilligendienst künftig auch in Teilzeit machen können. Diese Neuregelung hat der Bundesrat nun gebilligt.

Berlin - Der Bundesfreiwilligendienst kann künftig auch von jüngeren Menschen in Teilzeit geleistet werden. Eine vom Bundestag im März beschlossene Neuregelung billigte der Bundesrat am Freitag.

 

Allerdings wird die Teilzeit-Option an enge Kriterien geknüpft. Bisher ist der Freiwilligendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nur in Vollzeit möglich. Voraussetzung für einen Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit, die mehr als 20 Stunden umfassen muss, soll ein „berechtigtes Interesse“ des oder der „Bufdi“ an einer Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit sein.

Genannt werden in der Begründung des Gesetzes etwa Alleinerziehende, die sich um ihr Kind kümmern, oder die Pflege eines Angehörigen. Zudem muss auch der jeweilige Einsatzträger der Teilzeit zustimmen. In Einzelfällen sollen als Gründe für Teilzeit auch die Teilnahme an einem Bildungs- oder Qualifizierungsangebot oder für Ausländer die Teilnahme an einem Integrationskurs anerkannt werden können.

Kein Rechtsanspruch auf Teilzeit

Eine Kombination von einer Teilzeitausbildung und einem Freiwilligendienst in Teilzeit bei derselben Einrichtung wird ausgeschlossen, auch einen Rechtsanspruch auf Teilzeit soll es grundsätzlich nicht geben.

Seminartage sollen auch bei einem Teilzeitdienst in Vollzeit absolviert werden. Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es die Teilzeitoption bereits, allerdings ist auch hier eine Mindestdienstzeit von 20 Stunden vorgeschrieben.

Die FDP scheiterte im Bundestag mit einem Vorstoß, die Mindeststundenzahl für über 65-Jährige aufzuheben und für diese Altersgruppe zugleich die Mindestdienstzeit auf vier Wochen plus Verlängerungsmöglichkeit zu verkürzen. Die Liberalen begründeten ihren Vorstoß damit, bürgerschaftliches Engagement älterer Menschen fördern zu wollen.