Klimaschutz, Lärmschutz und weniger Unfälle – Remshaldens Rathauschef Reinhard Molt fordert ein Tempolimit auf der Bundesstraße 29. Das Verkehrsministerium äußert Bedenken.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Remshalden - Tempo 100 auf der B 29 zwischen Weinstadt und Schorndorf – das fordert Reinhard Molt, der Bürgermeister von Remshalden, in einem offenen Brief an das baden-württembergische Verkehrsministerium. „Durch eine konsequente, schnelle und kostengünstige Geschwindigkeitsreduzierung könnte mit geringem Aufwand nachhaltig viel CO2 eingespart werden, die Unfallgefahr erheblich reduziert werden und die Belastung für die lärmgeplagten Remstalbewohner deutlich reduziert werden“, begründet Molt seinen Vorstoß in dem Schreiben.

 

Opfer bringen für den Klimaschutz

Nachdem er in den vergangenen Wochen mit verschiedenen Menschen gesprochen hatte, habe er den Eindruck gewonnen, dass viele Bürger von der Politik erwarten, dass etwas passiert in Sachen Klimaschutz, erklärt der Bürgermeister auf Anfrage. Sicherlich gebe es auch Kritik an Geschwindigkeitsbegrenzungen. „Aber wenn man sich jetzt nicht selbst ein Stück weit einschränkt für den Klimaschutz, dann wird es bald viel tiefgreifendere Einschränkungen für jeden durch den Klimawandel geben“, ist er überzeugt. Ein Tempolimit sei ein einfacher und sofort wirkungsvoller Schritt.

Das Umweltbundesamt (UBA) bestätigt das. Allerdings hat die Behörde den konkreten Beitrag von Tempolimits zur Entlastung der Umwelt auf Basis von Daten aus dem Jahr 1996 berechnet. Neuere Erhebungen fehlen, heißt es auf der Internetseite des UBA. „Grundsätzlich gilt jedoch folgendes Prinzip: Kraftstoffverbrauch und Treibhausemissionen wachsen mit zunehmender Geschwindigkeit an, wogegen eine Verlangsamung und Verstetigung des Verkehrs den Ausstoß reduziert“, erklärt Katrin Dziekan, die das Fachgebiet Umwelt und Verkehr am UBA leitet. Zu diesem Ergebnis kommen auch aktuelle Untersuchungen des österreichischen Umweltbundesamts.

Tempolimit wirkt sofort

Ein Tempolimit bewirke gleich bei der Einführung eine Emissionsminderung, deren konkretes Ausmaß aber von vielen lokalen Faktoren abhänge: „Dies sind zum Beispiel die Topographie der Strecke, die Verkehrsbelastung, der Anteil des Lkw-Verkehrs und das Fahrverhalten der Fahrenden“, sagt Katrin Dziekan. Diese Gegebenheiten spielten auch für weitere positive Effekte, wie weniger Lärm und ein geringeres Unfallrisiko eine Rolle.

Was den Lärm anbelangt, erinnert Reinhard Molt an die gemeinsame Resolution mehrerer Bürgermeister für ein Tempolimit im Jahr 2004. Aus der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde nichts, aber: „Auf dem Abschnitt zwischen Geradstetten und Hebsack ist lärmmindernder Asphalt aufgetragen worden. Der Verkehr wurde so hörbar leiser“, sagt der Rathauschef. Dennoch sei Remshalden aufgrund seiner Lage besonders vom Verkehrslärm der B 29 betroffen. Zudem habe er den Eindruck, dass es auf dem Abschnitt zwischen Geradstetten und Weinstadt recht häufig zu Unfällen komme. Konkrete Zahlen habe er allerdings nicht. Dennoch stellen sich andere Kommunen, wie etwa Winterbach, hinter die Forderung: „Das kann ich nur voll und ganz unterstützen“, sagt Bürgermeister Sven Müller. Weinstadt teilt mit, man werde „das Thema ebenfalls nochmals neu beleuchten“.

Entscheidung liegt beim Bund

Das baden-württembergische Verkehrsministerium erklärt indes, ein Tempolimit könne nur angeordnet werden, wenn wegen besonderer örtlicher Verhältnisse eine konkrete Gefahrenlage bestehe. Solche Voraussetzungen lägen nicht vor: „Der Abschnitt der B 29 zwischen Weinstadt und Schorndorf ist kein Unfallschwerpunkt“, sagt ein Pressesprecher. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wie von Reinhard Molt vorgeschlagen würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. So hat erst im vergangenen Mai ein Gericht ein Tempolimit auf der A 81 bei Geisingen teilweise aufgehoben, nachdem ein Mann dagegen geklagt hatte.

Die „allgemeine Erwägung, eine geringere Geschwindigkeit führe zu einem geringeren Emissionsausstoß“ sei dem Gesetzgeber vorbehalten, betont der Sprecher des Ministeriums. Das heißt, der Bund müsste entweder ein generelles Tempolimit anordnen oder den Ländern bei der Entscheidung darüber größeren Spielraum geben. „Das Ministerium für Verkehr setzt sich dafür ein, dass der Bund die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schafft“, so der Sprecher.