Bund und Länder haben eine ordentliche Reform der Grundsteuer auf die Beine gestellt. Doch die Auseinandersetzung dürfte in eine neue Runde gehen – in den Landesparlamenten und in den Kommunen. Ein Kommentar von Thorsten Knuf.

Berlin - Zeitweise war es eine heftige Auseinandersetzung, aber am Ende haben Bund und Länder doch eine Grundsteuerreform auf die Beine gestellt, die sich sehen lassen kann. Auf Geheiß des Verfassungsgerichts wird das System neu geordnet, damit es die tatsächliche Entwicklung an den Immobilienmärkten widerspiegelt. Es gibt eine bundesweite Vorgabe für die Berechnung der Grundsteuer auf der Basis des Werts der jeweiligen Immobilie. Die Länder können aber per Öffnungsklausel davon abweichen.

 

Auch wenn jetzt der Bundestag das Paket beschlossen hat und der Bundesrat in Kürze nachziehen dürfte: Beendet ist die Sache damit noch lange nicht. Der Bund ist raus, aber spätestens jetzt beginnt der Streit in den Ländern und Kommunen.

Die Länder müssen entscheiden, ob sie von der Öffnungsklausel Gebrauch machen und wie sie die Steuer berechnen wollen. Und die Kommunen müssen ihre Hebesätze anpassen, damit es nicht zu einem Kostenschub für Mieter und Eigentümer kommt. Wer in den Landtagen und Stadträten eine Entscheidung dazu fällt, wird sich gegenüber den Wählern dafür rechtfertigen müssen. Es wird kaum möglich sein, mit dem Finger nach Berlin und auf Finanzminister Olaf Scholz zu zeigen.