Ärzte müssen länger erreichbar sein – und bekommen ebenso wie Physiotherapeuten mehr Geld. Das ist nicht die einzige Neuerung im Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Berlin - Gesundheitsminister Jens Spahn will das Vertrauen der Bürger in die Krankenversicherung zurückgewinnen. Keineswegs immer, aber doch zu oft machten Ärzte bei der Terminvergabe einen Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten, sagt der CDU-Politiker. Das „Terminservice- und Versorgungsgesetz“, das der Bundestag an diesem Donnerstag verabschieden will, soll gegensteuern. Was genau ist dort geplant?

 

Sprechstunden

Kassenärzte müssen mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstunden anbieten. Bestimmte Fachärzte wie zum Beispiel Gynäkologen, HNO-Ärzte oder Orthopäden müssen eine offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung einrichten – und das für mindestens fünf Stunden in der Woche.

Terminservicestellen (TSS)

Die TSS, die es schon länger gibt, werden ausgebaut und sind künftig rund um die Uhr in ganz Deutschland unter der Rufnummer 116 117 erreichbar. Sie vermitteln künftig auch Termine bei Haus- und Kinderärzten. Die TSS springen auch bei Akutfällen ein, das heißt: Aufgrund der Beschwerden, die jemand schildert, wird entschieden, ob ein niedergelassener Arzt oder die Notaufnahme die richtige Anlaufstelle ist.

Digitalisierung

Von 2021 an müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Sie erlaubt es den Versicherten, über Smartphone oder Tablet auf ihre medizinischen Daten (Untersuchungsergebnisse oder Liste der verordneten Medikamente zum Beispiel) zuzugreifen. Spahn will zudem das lange Trauerspiel um die elektronische Gesundheitskarte beenden. Sie wird bisher von einer Firma entwickelt, in der Verbände des Gesundheitswesens vertreten sind. Dafür wurden etwa 800 Millionen Euro ausgegeben, ohne dass die Karte ihren eigentlichen Zweck erfüllt. Das Bundesgesundheitsministerium wird künftig Mehrheitsgesellschafter der Firma, womit Spahn die Entwicklung der Karte vorantreiben will.

Physiotherapeuten

Künftig dürfen Physiotherapeuten selbst entscheiden, welche Therapie für einen Patienten die geeignete ist und wie lange und wie oft sie angewandt werden soll. Für welche Indikationen das gilt, legen die Kassen und Verbände der Heilmittel-Anbieter aber erst noch fest. Das Honorar dieser Berufsgruppe will Spahn um etwa 600 Millionen Euro anheben.

Zahnersatz/Hilfsmittel.

Von Oktober 2020 an steigt der Festzuschuss, den die Kassen für Zahnersatz bezahlen, von 50 auf 60 Prozent. Das kostet die Kassen etwa 570 Millionen Euro im Jahr. Künftig dürfen die Kassen die Lieferung von Hilfsmitteln nicht mehr ausschreiben. Damit will die Regierung Qualitätsmängel verhindern, wie es sie einige Zeit zum Beispiel bei der Versorgung von Kranken mit Inkontinenzprodukten gab.

Arzthonorare

Die niedergelassenen Kassenärzte bekommen jährlich etwa 600 bis 800 Millionen Euro mehr an Honorar. So entfällt das Budget für die Behandlung der Kranken, die in die neue offene Sprechstunde kommen oder die ein Arzt auf Vermittlung der Terminservicestellen behandelt. Bittet ein Hausarzt einen Facharzt, einen Kranken dringlich zu behandeln, bekommt der Hausarzt dafür einen Vergütungszuschlag von zehn Euro.

Landarztversorgung

Wird in einer Gegend eine so genannte Unterversorgung festgestellt, muss die Kassenärzte-Vereinigung dort selbst eine Praxis einrichten oder ein telemedizinisches Versorgungsangebot machen.