Die Rechnung einer Beraterfirma könnte Frauke Petry nach Jahren auf die Füße fallen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung vor. Der Bundestag gibt grünes Licht für ein Strafverfahren.

Berlin/Dresden - Der früheren AfD-Chefin Frauke Petry droht ein zweites Strafverfahren. Auf Antrag der sächsischen Justiz hob der Bundestag am Donnerstagabend die parlamentarische Immunität der inzwischen ausgetretenen und fraktionslosen Abgeordneten auf. Im Dezember hatte das Parlament bereits den Weg für eine Anklage gegen die 42-Jährige wegen Meineidverdachts vor dem Landgericht Dresden frei gemacht. Im aktuellen Fall wirft die Staatsanwaltschaft Leipzig ihr nach dpa-Informationen unter anderem Subventionsbetrug vor. Am kommenden Mittwoch will sich auch der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags, dem Petry ebenfalls angehört, mit dem Fall befassen.

 

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Petry 2014 eine Förderung für eine sogenannte „Turn Around“-Beratung ihrer in Schieflage geratenen Firma beantragt und erhalten. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Dennoch habe Petry die Rechnung über die Firma beglichen und auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht. Neben Subventionsbetrug und Untreue wird ihr deshalb auch Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Am vergangenen Sonntag hatte bereits die „Bild“-Zeitung über die Vorwürfe berichtet. Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung für eine Anklageerhebung. Die bisherigen Ermittlungen „bieten genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“, heißt es denn auch in dem Schreiben, das die sächsische Justiz Anfang Januar an den Bundestag gerichtet hatte. Auch der Landtag muss noch zustimmen.

Eine Anklage gegen Petry hatte die Staatsanwaltschaft Dresden bereits im Zusammenhang mit einer Falschaussage vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages erhoben. Petry räumt einen Irrtum ein, streitet aber ab, absichtlich die Unwahrheit gesagt zu haben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Dresden noch nicht entschieden.