Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Was macht der Bundestag, wie viele Abgeordnete gibt es, was darf der Bundestag entscheiden – und was nicht?

Digital Desk: Gülay Alparslan (alp)

Berlin -

 

Der Bundestag ist das einzige Verfassungsorgan in der Bundesrepublik Deutschland, das unmittelbar vom Volk gewählt wird. Er besteht aus einer bestimmten Anzahl an Volksvertretern, den Abgeordneten.

Die Zahl der Abgeordneten ist im Gesetz mit 598 Mitgliedern festgelegt, kann aber je nach Überhangmandat auch höher liegen. Aktuell sitzen 709 Abgeordnete im Bundestag.

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Zentrale Aufgabe: Die Gesetzgebung

Die zentrale Aufgabe des Bundestages ist die Gesetzgebung – das heißt der Bundestag beschließt neue Gesetze. Eine andere zentrale Aufgabe ist die Kontrolle der Regierung.

Der Bundestag wählt auch die Kanzlerin beziehungsweise den Kanzler. Nach Artikel 67 des Grundgesetzes kann der Bundestag den Regierungschef auch abwählen. Dazu muss er ein „konstruktives Misstrauensvotum“ aussprechen. Das bedeutet: Damit eine Abwahl möglich ist, muss der Bundestag gleichzeitig und mit einer absoluten Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Regierungschef wählen.

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Bundestag entscheidet über Auslandseinsätze der Bundeswehr

Darüber hinaus entscheiden die Abgeordneten im Bundestag über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Damit setzen sie die Rahmenbestimmungen, nach denen die einzelnen Ministerien handeln.

Die Abgeordneten sind nur während der Sitzungswochen in Berlin, in sitzungsfreien Zeiten arbeiten sie häufig in ihren Wahlkreisen. Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Mitglieder des Bundestags werden alle vier Jahre neu gewählt.