Bei der Bundestagswahl am 26. September könnte es einen neuen Briefwahlrekord geben. Wie lange hat man noch Zeit für die Stimmabgabe per Brief? Einige Hinweise.

Bei der Bundestagswahl am 26. September könnte es einen neuen Rekord bei den Briefwahlen geben. Das schließt die baden-württembergische Landeswahlleiterin Cornelia Nesch nicht aus. Wie viele Briefwahlanträge bereits gestellt wurden, werde zwar nicht erhoben, doch der Anteil der Briefwähler steigt stetig. Zum ersten Mal war Briefwahl bei der Bundestagswahl 1957 möglich, erklärt der Bundeswahlleiter Georg Thiel. Damals wählten 4,9 Prozent der Deutschen per Brief. In Baden-Württemberg gaben bei der Bundestagswahl 2017 bereits rund 27 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme durch Briefwahl ab. Bei der Landtagswahl 2021 schoss der Anteil der Briefwähler durch die Pandemie auf 51,3 Prozent. Doch wie geht eigentlich Briefwahl? Einige Hinweise.

 

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen

Wer bei der Bundestagswahl seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeindebehörde schriftlich oder persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, heißt es vom Bundeswahlleiter. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Zahlreiche Gemeinden bieten auch einen Online-Antrag in ihrem Internetangebot an.

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Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bereits erhalten haben sollten.

Wann ist der letzte Termin für den Antrag auf Briefwahl?

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 24. September 2021, 18 Uhr beantragt werden. Wer seinen Antrag im Wahlamt persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann auch direkt im Wahlamt seine Stimme abgeben. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) kann Briefwahl auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September, 15 Uhr beantragt werden.

Wann muss ich abgestimmt haben?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag, 26. September, bis 18 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Deadline für die Post

Wer den Wahlbrief per Post schickt, sollte ihn spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um sicherzustellen, dass er rechtzeitig eintrifft. Der Bundeswahlleiter nennt Donnerstag, 23. September als letzten Termin. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Wahlleiter raten dazu, sofort zu wählen, sobald man die Briefwahlunterlagen erhalten hat und den Wahlbrief möglichst unmittelbar danach abzuschicken. Man kann den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse, also der Gemeindebehörde, abgeben oder abgeben lassen.

Wer zahlt das Porto?

Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden, wenn er innerhalb Deutschlands verschickt wird. Aus dem Ausland muss man die Portokosten selbst bezahlen.

Ist die Briefwahl sicher?

Der Bundeswahlleiter Georg Thiel tritt Versuchen, Zweifel an der Sicherheit der Briefwahl zu schüren, entschieden entgegen: „Der Gesetzgeber hat verschiedene Vorkehrungen getroffen, um Missbrauch bei der Briefwahl auszuschließen.“ Thiel verweist auch darauf, dass jeder Bürger das Recht hat, bei der Stimmenauszählung dabei zu sein. Diese Transparenz sei eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des demokratischen Wahlergebnisses. Er betont: „Die Briefwahl ist insbesondere in Pandemiezeiten ein wichtiges Instrument, um eine hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen.“