Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Abgabe . Im Mittelpunkt der Kritik steht die Wohnung als Anknüpfungspunkt für die Zahlungsaufforderung. Die Richter melden Zweifel daran an.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Es geht um nicht weniger, als um alles. „Der Rundfunkbeitrag ist die Existenzvoraussetzung für das ZDF“, sagt Thomas Bellut, der Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens. Er ist zum Bundesverfassungsgericht gereist wie sein Kollege, der Intendant des Bayerischen Rundfunks und ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm und wie Stefan Raue, der Chef des Deutschlandradios. Alle drei werben dort dafür, dass die stabile Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. Drei Beitragszahler und der Autovermieter Sixt wollen genau das nicht.

 

Für die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es wohl der größte anzunehmende Unfall, wenn die Argumentation der Beschwerdeführer verfinge, dass die Rundfunkabgabe in Wirklichkeit eine Steuer sei. Dann wäre der falsche Gesetzgeber tätig gewesen und das gesamte System stünde in Frage. Doch danach sieht es nach den ersten Stunden der Verhandlung nicht aus. Zwar hat eine ganze Reihe an Experten mit guten Argumenten erklärt, dass die Abgabe inzwischen zur Steuer mutiert sei, weil sie praktisch von jedem Wohnungsinhaber zu bezahlen sei. Allerdings deuteten die Fragen und Anmerkungen von der Richterbank nicht darauf hin, dass der Erste Senat diese Argumentation teilt. Immerhin: „Eindeutig ist die Sachlage nicht“, räumte denn auch der Vorsitzende Ferdinand Kirchhof ein.

Singles mit Zweitwohnung zahlen besonders viel

Nicht ganz so grundstürzend, aber immer noch von sehr beachtlicher Relevanz, sind die anderen Einwendung der drei Herren, die sich von der Rundfunkabgabe benachteiligt sehen. Sie beklagen sich, dass diese pro Wohnung erhoben wird, und dass dabei nicht weiter differenziert wird. Alleinerziehende oder Singles bezahlen demnach ebenso 17,50 Euro im Monat wie Großfamilien oder Wohngemeinschaften – und seien benachteiligt. Dazu kommt noch der von Beschwerdeführer Bernhard Wietschorke vorgebrachte Umstand, dass Zweitwohnungen ebenso mit der vollen Abgabe belegt werden wie der Erstwohnsitz. Er könne aber nicht in Frankfurt und Stuttgart gleichzeitig fernsehen, argumentiert er.

Rechtsanwalt Thorsten Bölck argumentiert schon ganz grundsätzlich dagegen, die Wohnung überhaupt als Bemessungsgrundlage für die Abgabe heranzuziehen. „Der Rundfunk verbreitet elektromagnetische Schwingungen, die kann keine Wohnung in Bilder oder Töne umsetzen, das können nur die entsprechenden Geräte“.

„Nicht wieder die alten Kontrollsysteme einführen“

An eben diese Empfangsgeräte war die Abgabe lange Zeit gekoppelt, doch vor fünf Jahren folgte die Umstellung. Immer weniger Menschen nutzten die klassischen Fernseh- und Radiogeräte, dafür nahmen Computer und Smartphones zu, auf denen das Programm konsumiert wurde – und immer mehr Menschen gelang es, sich von der Rundfunkgebühr zu befreien.

Das System funktionierte nicht mehr und die Rundfunkanstalten ersannen zusammen mit den Landesregierungen das neue Modell. Nun argumentieren sie damit, dass die Wohnung als Maßstab auch dazu geeignet sei die Privatsphäre schütze. Eine Differenzierung nach Anzahl der Bewohner würde bedeuten, „die alten Kontrollsysteme wieder einzuführen, die man ja nicht mehr will“, sagt Dieter Dörr, emeritierter Medienrechtler an der Uni Mainz. Die Richter sehen es kritischer: Die finanzielle Belastung der Wohnungsinhaber entlaste aber „alle anderen darin befindlichen Nutzer“, sagt der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof.

In früheren Rundfunkurteilen hatte das Verfassungsgericht meist das öffentlich-rechtliche System gestärkt. Diesmal scheinen die Richter die Details der Beitragserhebung allerdings überaus genau unter die Lupe zu nehmen. Kritische Fragen gab es nicht nur gegenüber den Beschwerdeführern, die es teilweise nicht verstanden, die Neugier der Richter zu befriedigen. Kritisch hinterfragt wurde auch die Leistungsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender. Ein Urteil wird nicht vor Herbst erwartet.