Das Bundesverfassungsgericht weist Polizei und Nachrichtendienste in die Schranken. Sie dürfen Kundendaten von Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich nutzen, aber nicht beliebig. Für die staatliche Neugier gibt es aber in vielen Fällen gute Gründe, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Es geht um eine furchtbar sperrig klingende Angelegenheit, die allerdings jeden betrifft: informationelle Selbstbestimmung. Das ist ein Grundrecht, was gar nicht im Grundgesetz steht. Es schützt persönliche Daten vor unziemlicher staatlicher oder kommerzieller Neugier. Solche Daten machen im digitalen Zeitalter einen Großteil der Privatsphäre aus. Das Bundesverfassungsgericht hat nun erneut eine rote Linie gezogen, die Polizei und Nachrichtendienste bei diesem Thema zu respektieren haben. Es geht um den Zugriff auf die Kundendaten von Telekommunikationsunternehmen, die von Behörden häufig zu Fahndungszwecken abgefragt werden.