Perfekte Lösung oder ungerechte „Abzocke“? Am neuen Rundfunkbeitrag scheiden sich die Geister. Die Kritiker wollen nicht pauschal 17,50 Euro im Monat zahlen. Jetzt fällt das entscheidende Urteil.

Karlsruhe - Gegen den Rundfunkbeitrag gab es eine ganze Flut von Klagen - nun hat das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort. An diesem Mittwoch verkünden die Karlsruher Richter ihr Urteil. Seit 2013 wird der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat für jede Wohnung erhoben. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Leute dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Das finden die Kläger ungerecht. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

 

Die Richter des Ersten Senats haben zu entscheiden, ob das neue Modell womöglich verfassungswidrig ist. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. So muss einer von ihnen den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat der Mann eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt - obwohl er ja niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann.

Autoverleiher Sixt gehört zu den Klägern

Unter den Klägern ist auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Auch für Dienstwagen wird kassiert.

Bis 2013 gab es die Rundfunkgebühr, auch bekannt als „GEZ-Gebühr“. Sie bemaß sich im Wesentlichen danach, welche Empfangsgeräte tatsächlich im Haushalt waren. Das machte Kontrollen erforderlich. Das Modell stieß auch deshalb an Grenzen, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote mobil über das Internet nutzen.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk verteidigt das Modell

Aus Sicht der Öffentlich-Rechtlichen hat der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag vieles einfacher gemacht. Es gebe heutzutage sowieso in fast jeder Wohnung einen Fernseher, argumentieren sie.

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Modell in den wesentlichen Punkten mehrfach bestätigt. Auch die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz halten den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig. Entscheidend ist aber, was nun das Bundesverfassungsgericht sagt.