Der Europäische Gerichtshof hat eine Maßnahme der Europäische Zentralbank gebilligt – nun muss das Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Die EZB hatte 2012 mit einer Ankündigung die Finanzmärkte beruhigt.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - In keinem anderen Punkt ist die Uneinigkeit Europas derzeit so offensichtlich wie in der Flüchtlingskrise. Heute könnte das europäische Gefüge in einer ganz anderen, sehr grundsätzlichen und sehr zentralen Frage ins Wanken geraten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt eine Klage, mit der die Rechtmäßigkeit des Outright monetary transaction (OMT) Programms der Europäischen Zentralbank (EZB) gerügt wird. Im Februar 2014 hatten die Karlsruher bereits erklärt, dass die EZB mit dem angekündigten Anleihenkauf ihre Kompetenzen überschreite. Der Europäische Gerichtshof entschied im vergangenen Jahr das Gegenteil. Nun ist Karlsruhe wieder am Zug – und könnte die europäische Rechtsordnung mächtig zum Zittern bringen, wenn sie sich gegen die Richter in Luxemburg stellten.

 

CSU-Politiker Gauweiler gehört zu den Klägern

Es gibt nicht wenige, die sich das wünschen. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler gehört zu den Klägern gegen das OMT-Programm, und sprach nach dem Urteil aus Luxemburg von einer „Kriegserklärung“ gegen das Bundesverfassungsgericht. Das Programm sieht vor, dass die Zentralbank unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen von schwächelnden Euro-Staaten aufkaufen kann – allerdings nicht direkt, sondern auf dem Sekundärmarkt. Das sei weit mehr als (erlaubte) Geldpolitik, das sei (der EZB verbotene) Wirtschaftspolitik, argumentieren die Kläger. Das Verfassungsgericht sah es ähnlich, das Europagericht nicht.

Praktisch ist das Programm noch nicht angewendet worden, allein seine Ankündigung hat im Jahr 2012 ausgereicht, die nervösen Märkte zu beruhigen. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr, ein Urteil folgt im Jahresverlauf.