Auf den ersten Blick kennt das Karlsruher Urteil zum BND-Gesetz nur Gewinner. Bei näherer Betrachtung ist das nicht richtig, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Auf den ersten Blick kennt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur Gewinner. Ausländische Medienvertreter und klagende Organisationen, die sich für Pressefreiheit einsetzen, jubeln. Das von ihnen beanstandete Gesetz, welches dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt, planlos jede Kommunikation von Ausländern im Ausland abzuhören, ist in seiner aktuellen Form nicht länger haltbar. Doch auch die Bundesregierung ist nicht ganz unzufrieden. Im Grundsatz darf sie weiter lauschen, wenn einige Regeln modifiziert werden. Zudem hat Karlsruhe nicht die ganz große Keule geschwungen. Das aktuelle Gesetz gilt bis Ende nächsten Jahres weiter. Da wäre ein härteres Durchgreifen möglich gewesen.