In den USA lockern immer mehr Bundesstaaten ihre Drogenpolitik. Wie sieht es in Deutschland aus? Wer darf wie Cannabis besitzen oder konsumieren? Die StZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Stuttgart - Während im US-Bundesstaat Colorado seit Beginn des Jahres Marihuana verkauft werden darf, ist man in Deutschland weitestgehend gegen eine Liberalisierung der bestehenden Drogenpolitik. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Wie hoch ist der Cannabis-Konsum in Deutschland?

Schätzungen zufolge konsumieren zwei bis vier Millionen Deutsche regelmäßig Marihuana. „Fünf bis acht Prozent gelten als psychisch abhängig“, sagt der Strafrechtsprofessor und Leiter des Bremer Instituts für Drogenforschung, Lorenz Böllinger. Zwar hat der Gebrauch von illegalen Drogen laut dem Bundeskriminalamt insgesamt stark abgenommen – bei Heroin zum Beispiel um 25 Prozent –, doch bei Cannabis lässt sich ein entgegengesetzter Trend feststellen: Die meisten Drogendelikte (knapp 135 000), die 2012 begangen wurden, betrafen den Umgang mit Cannabis.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Besitz, Verkauf und Anbau von Cannabis sind verboten. Nur der Konsum kann nicht belangt werden, denn er gilt als straffreie Selbstbeschädigung. Der Besitz geringer Mengen führt zur Anzeige, mündet aber selten in einer Anklage. Was als Eigenbedarf gilt, variiert von Bundesland zu Bundesland. In den meisten Ländern liegt der Wert bei sechs Gramm, in Berlin sind 15 Gramm eine geringe Menge. In Baden-Württemberg spricht man von Konsumeinheiten – wobei nicht klar definiert ist, wie groß diese sind.

Für wen gibt es Cannabis auf Rezept?

Seit Mai 2011 dürfen Arzneimittel, die auf Cannabis basieren, hergestellt und verschrieben werden. Bisher ist allerdings nur der Wirkstoff Nabiximols (Handelsname Sativex) zugelassen. Ihn bekommen Patienten verordnet, die unter Multipler Sklerose leiden und eine starke Spastik haben. Ärzte können auch die im Ausland zugelassenen Präparate Dronabinol und Nabilon verschreiben. Die Patienten müssen diese in der Regel selbst bezahlen. Zudem gibt es für Schwerkranke seit 2005 die Möglichkeit, bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten oder -extrakten zu beantragen. Momentan verfügen knapp 200 Patienten über solch eine Erlaubnis.

Was halten die Deutschen von der Aufhebung eines Verbots?

Laut einer aktuellen repräsentativen Studie des „Stern“ wollen 65 Prozent, dass der Verkauf von Cannabis weiterhin verboten bleibt. 29 Prozent sprechen sich dafür aus, Marihuana zu legalisieren.

Welche Argumente haben die Gegner der Legalisierung?

Sie befürchten unter anderem die Gefahr eines „Drogenbooms“, da durch eine Legalisierung die Hemmschwelle zum Kiffen erheblich sinke. Sie gehen auch davon aus, dass die Freigabe von Marihuana als Einstiegsdroge für härtere Drogen dienen könnte. Zudem wird auf die gesundheitsgefährdende Wirkung von Cannabis hingewiesen: Die Droge ist vor allem für Kinder und Jugendliche gefährlich und kann Gleichgültigkeit, Antriebsverlust oder Psychosen hervorrufen. Der Staat hat nach Ansicht der Legalisierungsgegner die Pflicht, seine Bürger vor den Risiken zu schützen.

Wie argumentieren die Befürworter?

Experten, die wie der Bremer Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger für die Legalisierung plädieren, wollen erreichen, dass die Konsumenten entkriminalisiert werden. Die Einnahme der Droge sei nicht zu eliminieren, vielmehr sollten die Bedingungen verbessert werden, indem der Staat die Kontrolle übernehme. So könnte etwa vermieden werden, dass Cannabis auf dem Schwarzmarkt gesundheitsschädliche Streckmittel beigemischt werden. „Jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten“, sagt Böllinger.

Welche Vorstöße gibt es bisher?

Auf Initiative von Böllinger haben Ende vergangenen Jahres 105 der 240 deutschen Strafrechtsprofessoren den Bundestag in einem Schreiben aufgefordert, eine Enquete-Kommission einzurichten. Diese solle die Grundlagen des deutschen Betäubungsmittelgesetzes genauer überprüfen. Um den Drogenhandel im Berliner Görlitzer Park zu kontrollieren, planen die Grünen den legalen Verkauf von Cannabis in einem Coffeeshop. Das Bezirksparlament Friedrichshain-Kreuzberg hat dem Projekt zugestimmt. Nun geht ein Antrag auf eine Sonderregelung an das Bundesamt.