Die Mobilität vor allem in Großstädten verändert sich, neue Angebote drängen in den Markt. Bisher aber gab es Hemmnisse durch das Personenbeförderungsgesetz - das soll nun auf den Stand der Zeit gebracht werden.

Berlin - Die schwarz-rote Koalition will den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern. Union und SPD einigten sich auf eine Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, wie in Koalitionskreisen bestätigt wurde. Einem Eckpunktepapier zufolge sollen sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, dauerhaft erlaubt werden. Das Papier lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Über die Einigung hatte zuvor das Magazin „Focus“ berichtet.

 

In der Koalition laufen seit langem Verhandlungen über eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sagte nun: „Das gute, alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update.“ Mit der Koalitionseinigung liege nun ein ausgewogener Kompromiss für moderne Mobilitätsangebote in der Stadt und gerade auch auf dem Land auf dem Tisch. „Die Zeit der Experimente und des Ausprobierens ist vorbei.“ Bis zum Ende des Jahres wolle die Koalition einen neuen bundesweiten Rechtsrahmen schaffen.

Rechtssicherheit für Uber und Co

Neue Anbieter wie Uber, Moia, Clevershuttle und ViaVan sollen künftig Rechtssicherheit bekommen. Bislang sind viele neue Anbieter nur auf Grundlage befristeter Ausnahmeregelungen unterwegs. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass auch Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Poolingdienste anbieten können. Das soll vor allem im ländlichen Raum für mehr Angebot sorgen. Lange sagte, es solle einfacher werden, Angebote mit kleineren Fahrzeugen statt dem herkömmlichen Linienbus zu machen.

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Geplant sind auch Reformen für das klassische Taxigewerbe. Die Branche sieht sich durch die neuen Anbieter unter Druck geraten. Künftig sollen Tarifkorridore festgelegt werden können - mit Höchst- und Mindestpreisen. Dazu soll das Verkehrsministerium Vorschläge machen. Die Ortskundeprüfung wird durch einen „Kleinen Fachkundenachweis“ ersetzt.

Rückkehrpflicht bleibt erhalten

Die umstrittene Rückkehrpflicht für taxiähnliche Mietwagen soll dagegen erhalten bleiben. Sie besagt, dass die Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und - anders als Taxis - nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte vor mehr als einem Jahr Eckpunkte für eine Liberalisierung des Markts vorgelegt, damit will er auf neue Mobilitätsformen reagieren. Vorgesehen war, wesentliche Auflagen für neue Dienstleister zu streichen.