Erstmals seit 30 Jahren erhebt die EU wieder Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverletzungen. Grund ist der Umgang der Regierung mit der muslimischen Minderheit der Uiguren.

Brüssel - Erstmals seit drei Jahrzehnten hat die EU Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen verhängt. Die EU-Außenminister beschlossen die Strafmaßnahmen am Montag wegen des Vorgehens gegen die muslimische Minderheit der Uiguren, wie die Nachrichtenagentur AFP aus EU-Kreisen erfuhr. Demnach werden vier Partei- und Regionalvertreter sowie eine Organisation aus der Provinz Xinjiang auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Ihre Namen sollen noch am Montag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

 

Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind in Xinjiang mindestens eine Million Uiguren und andere Muslime in hunderten Haftlagern eingesperrt. Dort werden sie den Angaben zufolge zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt. Peking weist die Vorwürfe zurück und spricht von Ausbildungs- und Arbeitsprogrammen, die Extremismus in der Regionen bekämpfen sollen.

Es sind die ersten Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen seit der Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz 1989. Seit damals gilt ein Waffenembargo. Im Juli vergangenen Jahres hatte die EU dann Sanktionen wegen Cyberangriffen verhängt. Betroffen waren zwei Chinesen und eine chinesische Firma. 

Einreiseverbote, EU-Konten eingefroren

Die EU setzt für die Sanktionen einen im Dezember verabschiedeten Rechtsrahmen ein, durch den Menschenrechtsverletzungen weltweit besser geahndet werden sollen. Betroffen von dem Beschluss vom Montag sind nach Angaben aus EU-Kreisen rund ein dutzend Personen und mehrere Organisationen aus sechs Ländern. Neben China geht es auch um Menschenrechtsverletzungen in Eritrea, Libyen, Nordkorea, Russland und im Südsudan.

Durch die Sanktionen werden gegen Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen Einreiseverbote verhängt und ihre möglichen Vermögen in der EU eingefroren. Bei Organisationen oder Unternehmen werden gleichfalls Guthaben blockiert und Geschäfte mit ihnen untersagt.

Erstmals hatte die EU ihre neuen Menschenrechtssanktionen Anfang März im Fall des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny eingesetzt. Dabei wurden vier leitende Vertreter des russischen Justiz- und Strafverfolgungssystems auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.