Die AfD-Politikerin Christina Baum darf den Verfassungsschutz nicht kontrollieren. Grund: Sie soll Teil des „Flügels“ sein, einer rechtsnationalen AfD-Teilorganisation. Und die wird selbst vom Verfassungsschutz beobachtet.

Stuttgart - Die AfD-Abgeordnete Christina Baum kann weiterhin nicht an der Kontrolle des baden-württembergischen Verfassungsschutzes mitwirken. Grüne, CDU, FDP und SPD stimmten im Landtag erneut gegen die Wahl von ihr ins Parlamentarische Kontrollgremium. Auch bei der Wahl zum stellvertretenden Mitglied der G-10-Kommission, die Abhörmaßnahmen des Verfassungsschutzes prüft, scheiterte Baum. Bereits im Oktober war sie nicht gewählt worden.

 

Grüne: Baum hat „Flügel“-Führungsfunktion

Der AfD-Abgeordnete Rüdiger Klos kritisierte das Verhalten der anderen Parteien scharf. Baum sei während ihrer Zeit in der DDR von der Staatssicherheit beobachtet und schweren Repressionen ausgesetzt worden. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Hans-Ulrich Sckerl, sagte, die AfD-Fraktion müsse dem Parlament einen wählbaren Vorschlag vorlegen. Baum sei Mitglied des rechtsnationalen „Flügels“. „Sie hat eine Führungsfunktion in einer rechtsextremistischen Organisation.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den „Flügel“ - anders als die Gesamtpartei - als „Verdachtsfall“ im Bereich des Rechtsextremismus ein. Es sei schlechterdings unmöglich, dem Kontrollgremium dieses Verfassungsschutzes anzugehören, wenn man gleichzeitig Gegenstand seiner Beobachtung sei, sagte Sckerl. Baum entgegnete in der Geschäftsordnungsdebatte zu ihrer Nichtwahl durch die anderen Parteien, einziges Ziel sei es, die Opposition zu schwächen.