Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Ex-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine angemessene Strafe, kommentiert unser Gerichtsreporter Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Düsseldorf - Noch ist das Urteil gegen Christoph Metzelder nicht rechtskräftig, aber gesprochen ist es: Zehn Monate auf Bewährung. Und die Frage, die nicht nur auf den Gängen des Düsseldorfer Amtsgerichts diskutiert wird, lautet: Ist das angemessen?