Ein am Donnerstag beschlossenes Gesetz sieht vor, dass Ticketkäufer für ausgefallene Kultur- und Sportveranstaltungen auch Gutscheine statt ihr Geld zurückbekommen können.V eranstalter sollen so vor Finanznöten durch hohe Rückzahlungen bewahrt werden.

Berlin - Für Kultur- und Sportveranstaltungen, die wegen der Corona-Krise ausgefallen sind, können Ticketkäufer auch Gutscheine statt ihr Geld zurückbekommen. Dies sieht ein Gesetz der großen Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Union und SPD wollen damit Veranstalter vor Finanznöten durch hohe Rückzahlungen bewahren. Gelten soll die Regelung für Tickets auch für andere Freizeitveranstaltungen, die vor dem 8. März gekauft wurden.

 

Auszahlung, wenn persönlich unzumutbar

Verbraucher sollen eine Auszahlung verlangen können, wenn ein Gutschein wegen ihrer persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist - oder sie den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht einlösen. Greifen soll die Lösung für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Vorträge, Lesungen und Sportwettkämpfe. Einbezogen sind auch Veranstaltungen, die an mehreren Terminen stattfinden, wie Musik-, Sprach- oder Sportkurse sowie Dauerkarten zum Beispiel für Heimspiele von Sportvereinen.

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Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte die Regelung. „Sie hilft, mit den Konzert- und Festivalveranstaltern einen wichtigen Kulturbereich durch die Corona-Krise zu retten.“ Aus der Opposition kam breite Kritik an Eingriffen in Verbraucherrechte.