Die Arbeitgeber sind derzeit verpflichtet, wo immer möglich den Beschäftigten die Möglichkeit zum Homeoffice anzubieten. Die Gewerbeaufsicht hat dies in 1829 Betrieben abgefragt. Verstöße haben allerdings keine großen Konsequenzen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Noch bis zum 30. Juni gilt die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, wonach Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten – sofern keine betrieblichen Gründe dem Ziel entgegenstehen. Ob sie um einige Monate verlängert wird, das muss die große Koalition noch unter sich ausmachen. „Zur künftigen Gestaltung der Arbeitsschutzverordnung laufen Gespräche“, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums unserer Zeitung.