Die Wanderung von 14 Freunden durch das verschneite Donautal hat landesweit für Kopfschütteln gesorgt, weil ein Coronaausbruch die Folge war. Der Landrat drohte harte Strafen an. Bleibt es bei Bußgeldern?

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Tuttlingen - Eine gemeinsame Wanderung von 14 Wanderfreunden durch das verschneite Donautal bei Mühlheim (Kreis Tuttlingen) mitten im Coronawinter ist kein Fall für den Staatsanwalt. Das ist das vorläufige Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen. Demnach handele es sich um Verstöße gegen die Coronaverordnung. Sie seien als Ordnungswidrigkeiten zu werten, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums in Konstanz, Dieter Popp. Die entsprechenden Akten habe man dem Tuttlinger Landratsamt zugeleitet, das nun die Höhe der Bußgelder zu bestimmen habe. „Strafrechtsrelevante Sachverhalte wurden von uns nicht festgestellt.“

 

Die Teilnehmer, die aus zehn verschiedenen Haushalten stammten, waren am 16. Januar von Mühlheim nach Fridingen gewandert. Schon dies habe gegen die damalige Ausgangssperre verstoßen, so Popp. Spätestens bei einer abschließenden Einkehr in einer Skihütte, bei der gemeinsam gevespert wurde, habe man aber auch die geltenden Abstandsregeln ignoriert. Mindestens ein Teilnehmer war zu diesem Zeitpunkt mit dem Coronavirus infiziert und steckte andere an. Die Folge: drei Wochen später ließen sich 25 Infektionen auf das Ereignis zurückführen. Der Landrat Stefan Bär (Freie Wähler) sprach vom „ärgerlichsten und massivsten Verstoß“ gegen die Coronaverordnung in seinem Kreis seit Beginn der Pandemie und kündigte eine harte Linie an. Auch Straftatbestände stünden im Raum, so Bär damals.

Der Landrat will nicht klein beigeben

Die Polizei sieht dies nun anders. „Wir haben den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung geprüft“, sagte Popp. Dass ein Teilnehmer wissentlich das Virus in die Wandergruppe getragen habe, sei aber nicht nachzuweisen gewesen, zumal nicht mehr festzustellen gewesen sei, wer wen am Ende angesteckt habe. Bär bestätigte das Ermittlungsergebnis. Die Höhe der verhängten Bußgelder stehe noch nicht fest. Teilweise müssten Beschuldigte noch angehört werden, sagte er: „Dann werden wir den Fall bewerten.“

Allerdings will er bei der Frage der Strafbarkeit offenbar noch nicht klein beigeben. „Wir prüfen jetzt die Akten. Sollten wir noch Klärungsbedarf sehen, werden wir die Polizei mit Nachermittlungen beauftragen.“ Weiterhin steht im Raum, dass ein Wanderfreund später trotz bereits bestehender Quarantänepflicht zur Arbeit gegangen sein und dort einen Kollegen angesteckt haben soll. „Das ist ein anderes Spielfeld“, sagte Popp. Eine Bestätigung dafür gebe es bisher nicht.

Anwalt: Geschichte wurde hochgekocht

Der Tuttlinger Anwalt Bernhard Mussgnug, der zehn der 14 Wanderfreunde juristisch vertritt, begrüßte das Ermittlungsergebnis. „Ich freue mich, wenn jetzt alles versachlicht wird“, sagte Mussgnug. Seine Mandanten hätten eine Dummheit begangen, als sie sich kurz entschlossen in die Skihütte gesetzt hätten. Das sähen sie auch ein. „Keiner meiner Mandanten ist ein Coronaleugner Diese Geschichte wurde total hochgekocht.“

Was die Höhe der Bußgelder angeht, mahnte Mussgnug Augenmaß an. „Wenn man bedenkt, dass in Rottweil ein heimlicher Narrensprung organisiert wurde und dort nicht einmal die Personalien aufgenommen wurden, wären hier doch 150 bis maximal 500 Euro absolut angemessen.“ Nach der Landesverordnung sind aber bis zu 1000 Euro denkbar. In diesem Fall würde man sich gewiss juristisch dagegen wehren, sagte Mussgnug.